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   BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84   

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  • NStZ 1984, 507



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85  

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

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  • BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96  

    StGB § 213

    Denn eine Provokationshandlung im Sinne des § 213 1. Alt. StGB kann auch dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Tatopfers unmittelbr vor der Tat für sich allein betrachtet zwar keine Mißhandlung oder schwere Beleidigung darstellte, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen hat, weil es nach einer Reihe vorausgegangener Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 507 m.w.N.; BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6, Verschulden 2).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88  
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