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   BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03   

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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06  

    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim

    Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 8/06  

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02, vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ(B) 81/03).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07  

    Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03).
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  • BGH, 25.04.2005 - AnwZ (B) 81/03  

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02 und vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03).
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 46/05  

    Versagung der Zulassung eines früheren Leitenden Stadtrechtsdirektors zur

    Diese Bestimmung ist - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung im Einzelnen ausgeführt hat (Beschl. vom 13. Januar 2003 - AnwZ(B) 59/01, NJW 2003, 965; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03) - durch die Neufassung des § 78 ZPO weder obsolet geworden, noch bestehen gegen ihre Verfassungsmäßigkeit Bedenken.
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06  

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
  • BGH, 08.11.2004 - AnwZ (B) 87/03  
    Durch die Anhörung der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren wird eine eventuelle Verletzung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 und vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03).
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 34/05  

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02, vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ(B) 81/03).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 12/07  

    Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03).
  • BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06  

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02; Beschl. vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 73/06  

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

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