Rechtsprechung
| BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 250 Abs. 1 StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 (i.d.F. vom 26. Januar 1998)
- opinioiuris.de
Waffenbegriff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 44, 103
- NJW 1998, 2915
- NStZ 1998, 462 (Ls.)
- StV 1998, 485
Wird zitiert von ... (55)
- BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein
Waffe im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 2 Nr. 1 StGB, ebenso wie etwa in § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, ist derjenige körperliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 44, 103, 105; 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302).Dem lag ein strafrechtlicher Waffenbegriff zugrunde, nach dem "Waffe" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 2 Nr. 1 StGB, ebenso wie etwa in § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, derjenige körperliche Gegenstand ist, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 44, 103, 105; 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302).
- BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
Sowohl bei der Waffe als auch bei einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne des Tatbestandes muß es sich um Gegenstände handeln, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. zur Auslegung des § 250 StGB nF: BGH NStZ 1998, 462; BGHSt 44, 103; BGH NJW 1998, 3130 sowie 3131; siehe auch Boetticher/Sander, NStZ 1999, 292 m.w.N.).Der Senat hat bislang für den Fall einer ungeladenen Schußwaffe offen gelassen, wie zu entscheiden wäre, wenn die Munition für diese griffbereit ist und sie daher kurzfristig schußbereit hätte gemacht werden können (so ausdrücklich BGH NJW 1998, 3130; siehe auch BGHSt 44, 103, 106 unten).
Hierzu ist anerkannt, daß eine solche Art der konkreten Benutzung die Voraussetzungen eines gefährlichen Werkzeuges erfüllen kann (vgl. BGHSt 44, 103, 107).
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …
In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).
- BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
Erkennbares Anliegen jener Entscheidungen war es vielmehr nur, mit der nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck des Gesetzes gebotenen Begrenzung des Waffenbegriffs (durch Ausklammerung objektiv ungefährlicher waffenähnlicher Gegenstände, wie Spielzeugpistolen, Schußwaffenattrappen und ungeladener Schußwaffen) nicht zugleich den Weg für die Anwendung des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Falle einer - nach den konkreten Einsatzbedingungen - objektiv gefährlichen Verwendung solcher Gegenstände zu versperren (vgl. BGHSt 44, 103).Der Einsatz als Drohmittel genügt (BGH StV 1998, 485, 487. BGH, Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98-, offen gelassen in BGH. Beschlüsse vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 - und vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 und 1 StR 185/98).
- BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
Objektiv ungefährliche Tatmittel, insbesondere solche, die nach dem Willen des Täters nur subjektive Zwangswirkung auf das Opfer entfalten sollen, unterfallen danach den Auffangtatbeständen der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b), 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB (vgl. etwa BGHSt 44, 103, 105; BGH NStZ-RR 1999, 173;… zur gesetzgeberischen Intention vgl. Bericht des Rechtsausschusses zum 6. Strafrechtsreformgesetz, BTDrucks. 13/9064, S. 18).Der Begriff der Waffe - als tatbestandlich herausgehobenes Beispiel gefährlicher Werkzeuge (vgl. BGHSt 44, 103, 105; Geppert, Jura 1999, 599, 600;… Küper in Festschrift für Hanack, 1999, S. 569, 572;… ders., Strafrecht BT, 4. Aufl. 2000, S. 413;… Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 244 Rdn. 3;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 3;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 244 Rdn. 6) - erfaßt nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht in der Literatur solche Gegenstände, die ihrer Art und Bestimmung nach zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind, insbesondere also die in § 1 WaffG bezeichneten Waffen im technischen Sinn.
- BGH, 25.04.2006 - 4 StR 125/06
Minder schwerer Fall der schweren räuberischen Erpressung (mangelnde …
Es ist bei § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsache der Verwendung einer echten, wenn auch ungeladenen Schusswaffe, die schon optisch auf Grund ihrer Maße einen besonders bedrohlichen Eindruck macht, und die dadurch verursachten Folgen für das Opfer strafschärfend berücksichtigt wird (vgl. BGHSt 44, 103, 106; BGH NJW 1998, 3130, 3131).Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Tatsache der Verwendung einer echten, wenn auch ungeladenen Schusswaffe, die im Urteil als schwere und große Pistole beschrieben wird, die schon optisch auf Grund ihrer Maße einen besonders bedrohlichen Eindruck macht, und die dadurch verursachten Folgen für das Opfer strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGHSt 44, 103, 106; BGH NJW 1998, 3130, 3131).
- BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03
Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen …
Sie unterfällt daher - wie auch die ungeladene "echte" Schusswaffe (BGHSt 44, 103, 105) - nicht dem strafrechtlichen Waffenbegriff.Sie unterfällt daher - wie auch die ungeladene "echte" Schußwaffe (BGHSt 44, 103, 105) - nicht dem strafrechtlichen Waffenbegriff.
- BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des …
Durch die Ersetzung des Begriffs der "Schußwaffe" in § 250 StGB durch das einheitliche Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" sollen nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGH NStZ 1998, 567; BGH NJW 1998, 2915 f. zum Abdruck in BGHSt bestimmt).Die Lautsprecherkabel waren aber im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB und Abs. 4 Nr. 1 StGB keine gefährlichen Werkzeuge, weil sie nicht geeignet waren, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH NJW 1998, 2915, 2916).
- BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder …
Der vom Angeklagten als Schlaginstrument eingesetzte Cowboystiefel stellt ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. BGH NJW 1998, 2915, 2916). - BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98
ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB
Der Senat verneint dies und hält insoweit den vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand konzipierten § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB nF für anwendbar (ebenso der 2. Strafsenat, Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98). - BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00
Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht …
- BGH, 19.09.2001 - 2 StR 224/01
Schwerer Raub; Schreckschußpistole; Verletzungsabsicht; Verwendung eines …
- BGH, 06.09.2007 - 4 StR 227/07
Schwerer Raub (Einsatz einer Scheinwaffe oder einer ungeladenen Schusswaffe).
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
- BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98
StGB § 21
- BGH, 11.11.2003 - 3 StR 394/03
Schwerer Raub (Waffe: Schreckschusswaffe; Schreckschussrevolver; Drohung mit …
- BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b, § 250 Abs. 2 Nr. 1
- BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
Verminderte Schuldfähigkeit
- BGH, 25.11.1998 - 2 StR 546/98
StGB § 250
- BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99
Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub
- BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98
Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch …
- BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
Fehlerhafte Strafzumessung
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung; …
- BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98
Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine …
- BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1
- BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98
StGB § 250
- BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen
- BGH, 06.04.2004 - 3 StR 29/04
Schwerer Raub (Einsatz einer ungeladenen Maschinenpistole als Drohmittel; …
- BGH, 02.12.2008 - 4 StR 517/08
Schwerer Raub (ungeladene, geladene Gaswaffe, Gaspistole).
- BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01
Schwere räuberische Erpressung; Ungeladene Waffe (Abgrenzung der Alternativen des …
- BGH, 19.06.2007 - 4 StR 268/07
Schwerer Raub (Verwenden einer Waffe; Beisichführen eines Mittels zur …
- BGH, 03.07.1998 - 2 StR 246/98
StGB § 250
- BGH, 25.11.1998 - 3 StR 489/98
Waffenbegriff beim schweren Raub; Objektive Gefährlichkeit
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der …
- BGH, 17.02.2004 - 4 StR 580/03
Schwere räuberische Erpressung (Waffe; gefährliches Werkzeug: objektive …
- BGH, 29.09.2004 - 5 StR 339/04
Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte nach Anhörung und ausgebliebenem …
- BGH, 03.11.1998 - 1 StR 529/98
StGB § 250
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 467/98
Schwere räuberische Erpressung; Schreckschußrevolver als gefährliches Werkzeug
- BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98
Schwerer Raub; Verwenden einer Waffe; Objektiv gefährliches Werkzeug
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 370/98
StGB § 250
- BGH, 22.12.1998 - 3 StR 516/98
Beisichführen einer Waffe (ungeladene Gaspistole); Verwenden einer Waffe
- BGH, 04.03.1999 - 4 StR 2/99
Milderes Gesetz; Scheinwaffe; Schwerer Raub
- BGH, 26.08.1998 - 2 StR 351/98
StGB § 250
- BGH, 02.12.1998 - 2 StR 439/98
StGB § 250
- BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98
Schwerer Raub; Milderes Gesetz; Verwenden einer Waffe; Gefährliches Werkzeug …
- BGH, 02.06.1999 - 2 StR 179/99
Begriff der Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
- BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers
- OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen
- BGH, 27.08.1998 - 1 StR 210/98
StGB § 250
- BGH, 17.08.1998 - 5 StR 381/98
- BGH, 26.09.2001 - 3 StR 319/01
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b, § 250 Abs. 2 Nr. 1
- BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98
Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
- OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ss 519/03
gefährliche Körperverletzung, Schusswaffe, Schreckschusswaffe, Gaspistole, …
- BGH, 18.04.2012 - 1 StR 128/12
Unerlaubter Besitz und Führen einer Schusswaffe (Konkurrenzen; Tat im …
- LG Verden, 02.07.2004 - 3-19/04
Raub: Schreckschusspistole als sonstiges Werkzeug; Unterbringung in …
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