Rechtsprechung
| BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- BGH, 01.07.1979 - 1 StR 298/79
- BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 29, 67
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
Erörterungsmangel hinsichtlich der Tatbegehung als Heranwachsender; keine …
Es ist nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 m.w.N.), vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 m.w.N.), vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Die Aufrechterhaltung der bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78 - und Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84; vgl. auch BGHSt 29, 67, 68) ist nach der nunmehr vom Senat vertretenen Auffassung auch nicht mehr aus Praktikabilitätsgründen geboten, weil Verfahren, in denen die Gesamtstrafenbildung angezeigt erscheint, entsprechend § 4 Abs. 1 StPO sachlich verbunden werden können. - BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger …
Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2;… BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
- BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90
Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97
StGB § 46, § 176; JGG § 32; StPO § 261
Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 m.w.N.); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. - BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84
StGB § 223, § 52, § 53
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98
JGG § 32
Vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 29, 67 m. Anm. Brunner JR 1980, 262, 263;… BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.). - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.06.1985 - 4 StR 315/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Für Blogger: