Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB; § 225 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 2 StGB
    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen Gewalthandlung gegenüber einem kleinen Kind); versuchter Mord (Grausamkeit); Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen; tatbestandliche Handlungseinheit bei auf Dauer angelegtem Quälen; schwere Gesundheitsschädigung).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • strafrecht-online.de

    § 13 StGB; § 22 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 225 Abs. 1 StGB; § 225 Abs. 3 Nr. 1, 2 StGB
    Voraussetzungen der rechtlichen Zusammenfassung von Einzelakten zu einer deliktischen Einheit i.S. einer tatbestandlichen Handlungseinheit bei Misshandlung von Schutzbefohlenen - Voraussetzungen für das Vorliegen der Tatbestandsvariante des Quälens i.S.v. § 225 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Tatbestandsmerkmale des Qualifikationstatbestandes der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB - Vorliegen einer schweren Gesundheitsbeschädigung i.S.v. § 225 Abs. 3 Nr. 1 StGB - Kriterien für die Annahme eines Tötungsvorsatzes bzw. Tötungstatentschlusses bei zahlreichen Körperverletzungstaten bzw. Misshandlungstaten über einen längeren Zeitraum

  • NWB SteuerXpert START

    StGB § 225 Abs. 1, § 225 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Definition von "Quälen" und von "schwerer Gesundheitsschädigung", natürliche Handlungseinheit bei längerem Tatgeschehen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 304
  • StV 2007, 635



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11  

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    a) Quälen im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 306; Urteil vom 6. Dezember 1995 - 2 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 197; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 115), die über die typischen Auswirkungen der festgestellten einzelnen Körperverletzungshandlungen hinausgehen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06).

    In diesem Fall werden die jeweiligen Einzelakte zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit und damit einer den Tatbestand des § 225 Abs. 1 StGB verwirklichenden Tat zusammengefasst (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 306; vgl. Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 115; Warda in Festschrift Hirsch, 1999, S. 391, 395 f., 400; Wolfslast/Schmeissner JR 1996, 338).

    Dabei sind räumliche und situative Zusammenhänge, zeitliche Dichte oder eine sämtliche Einzelakte prägende Gesinnung mögliche Indikatoren (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 306; Warda in Festschrift Hirsch, 1999, S. 391, 395 f., 406 ff.).

    In subjektiver Hinsicht ist es erforderlich, dass der Täter bei jeder Einzelhandlung den Vorsatz hat, dem Opfer sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen, die über die typischen Verletzungsfolgen hinausgehen, die mit der aktuellen Körperverletzungshandlung verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 306; MüKoStGB/Hardtung § 225 Rn. 14; Hirsch NStZ 1996, 37; Wolfslast/Schmeissner JR 1996, 338, 339).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11  

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß immer wieder hervorgehoben, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, vom 12. Januar 1994 - 3 StR 636/93, NStE Nr. 33 zu § 212 StGB, vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, und vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372), auch nicht bei Taten zum Nachteil des eigenen Kindes (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 305).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 103/09  

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Mittäterschaft (Zurechnung; Vorhersehbarkeit;

    Der ausgeführten Sachrüge ist indes zu entnehmen, dass der Anfechtungswille der Staatsanwaltschaft nur den zweiten Tatkomplex erfasst und die in der Revisionsbegründung an keiner Stelle erwähnte Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Fall 1 nicht angegriffen wird (vgl. BGH NStZ 1998, 21; NStZ-RR 2007, 304, 305; wistra 2007, 112, 113 jew. m.w.N.).
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  • BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08  

    Geiselnahme (Zeitpunkt der Erreichung des Nötigungsziels); Überzeugungsbildung

    Den Ausführungen in der Revisionsbegründung ist indes zu entnehmen, dass der Anfechtungswille der Staatsanwaltschaft die mit keinem Wort erwähnten Teilfreisprüche nicht erfasst (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 304, 305; wistra 2007, 112, 113; NStZ 1998, 210 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11  

    Revision der Staatsanwaltschaft zwecks Erreichung einer Verurteilung auch wegen

    Aus diesen Gründen kommt auch bei Verwirklichung des § 225 StGB die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit zwischen dem Legen des dritten Blasenkatheters einerseits und dem Einbringen des Analkatheters andererseits nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 304, 306; Fischer aaO § 225 Rn. 8a).
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