Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 2 lit. l, Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 7

  • reise-recht-wiki.de

    Abgrenzung Flugverspätung und große Verspätung von Flugannullierung und Annullierung nach der Fluggastverordnung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 2, Art. 5
    Vorlage an den EuGH: Definition der "Annullierung" i. S. d. EG-Entschädigungsrichtlinie für Fluggäste

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Wann liegt eine Annullierung und wann eine Verspätung vor?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. . 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c, 7
    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Auslegung der Richtlinie zu Fluggastrechten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung von Art. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der VO 261/2004/EG

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH: Wie sind Annullierung und Verspätung von Flügen nach der EG-Verordnung Nr.261/2004 voneinander abzugrenzen?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung von Art. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

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  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flug: Verspätet oder annulliert?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wie sind Annullierung und Verspätung von Flügen nach der EG-Verordnung Nr.261/2004 voneinander abzugrenzen?

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Flug - Überbuchung - Verspätung

  • rkkm.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung aufgrund Verspätung bzw. Annullierung von Flugreisen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Abgrenzung der "großen Verspätung" von der "Annullierung" eines Fluges" von RA am BGH Dr. Joachim Kummer, original erschienen in: RRa 2008, 14 - 15.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 3437
  • EuZW 2007, 709
  • NZV 2007, 614 (Ls.)
  • VersR 2008, 277



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06  

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (RRa 2007, 233 = NJW 2007, 3437) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwei Fragen zur Auslegung der Verordnung vorgelegt.
  • BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08  

    Begriff der Annullierung eines Fluges

    Eine so formulierte und begründete Aufforderung zur Umbuchung stellt ein Indiz für eine vollständige Aufgabe der Absicht dar, den Flug durchzuführen; aus ihm könnte daher - insbesondere in Verbindung mit weiteren Umständen und bei Fehlen von Hinweisen auf eine falsche rechtliche oder tatsächliche Einordnung der Störung - auf eine Annullierung zu schließen sein (vgl. dazu auch Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3437, 3438).

    Zwar hat der Senat eine Auslegung der Verordnung für denkbar gehalten, nach der es nicht mehr auf den Willen des Luftfahrtunternehmens ankommt, an der Durchführung des Flugs festzuhalten, weil die Verspätung so lange dauert, dass sie für den Fluggast einer Nichtdurchführung des Flugs gleichkommt, und deshalb von einer Annullierung auszugehen ist (vgl. Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3477 ff.).

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06  

    Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges;

    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.

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  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07  

    Reiserecht - Anspruch auf Ausgleichszahlungen

    Danach soll ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sichergestellt und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen werden (Erwägungsgrund 1; vgl. Sen.Beschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 166/07  

    Ausgleichsanspruch wegen einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen

    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 im Einverständnis mit den Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07  

    Anwendung der Vorschriften über eine Annullierung gem. Art. 5

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.
  • LG Köln, 21.09.2011 - 13 S 132/11  
    Von den vom BGH formulierten Fragen im Vorlagebeschluss vom 10.07.2007 (AZ X ZR 95/06) sei die Entscheidung nämlich nicht gedeckt.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat der EuGH innerhalb der Vorlagefragen des BGH (Vorlagebeschluss vom 17.07.2007, NJW 2007, 3437) entschieden, da eine eingehende Auseinandersetzung mit den Vorlagefragen und deren Auslegung erfolgt ist.

  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07  

    Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei

    Gegen dieses ihr am 21.05.2007 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 18.06.2007 unter Ankündigung des Antrags, auf die Berufung das amtsgerichtliche Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, beim OLG Bremen Berufung eingelegt und diese am 19.07.2007 begründet, verbunden mit dem Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des BGH vom 17.07.2007 zum Az.: X ZR 95/06 auszusetzen, hilfsweise das Ruhen anzuordnen.

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 19.09.2007 die Verhandlung des Rechtsstreits gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 - ausgesetzt und das Verfahren sodann nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07 und 432/07) u.a. über den oben angeführten Vorlagebeschluss fortgesetzt.

  • LG Berlin, 13.12.2007 - 57 S 44/07  

    Gemeinschaftsrecht: Ausgleichsanspruch wegen einer Flugannulierung auf Grund

    Soweit für die Annahme einer Annulierung entscheidend sein könnte, dass ein bestimmter Flug, den die Fluggesellschaft in ihren Flugplan aufgenommen und zur Buchung angeboten hatte, endgültig aufgegeben wird (vgl. BGH, NJW 2007, 3437, 3438 m. w. N.), würde die Umbuchung aller Passagiere und der Umstand des letztlich erfolgten Leerflugs die Annahme nahelegen, dass die Beklagte den Flug aufgegeben hatte.

    Die Frage, ob bei der Auslegung des Begriffs der Annulierung entscheidend darauf abzustellen ist, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, hat der Bundesgerichtshof bereits dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 - NJW 2007, 3437).

  • LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08  

    Fluggastrechte bei Flugannulierung: Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur

    Das Verfahren wird ausgesetzt bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorlageverfahren aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007, AZ: X ZR 95/06.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.07.2007 (Az: X ZR 95/06) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Artt. 2 lit. I, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 64/07  

    Ausgleichszahlung wegen eines aufgrund technischer Beanstandungen wesentlich

  • OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 21 U 23/07  

    Aussetzung eines Berufungsverfahrens im Hinblick auf anhängiges Vorlageverfahren

  • AG Geldern, 20.02.2008 - 4 C 241/07  
  • LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10  

    Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei

  • LG Köln, 18.11.2009 - 20 O 577/08  
  • AG Köln, 09.12.2011 - 145 C 15/11  
  • AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11  
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