Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 323a StGB; § 7 WStG
Regelmäßige Versagung der Strafrahmenverschiebung bei erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit im Fall zu verantwortender und signifikant tatrisikoerhöhender Trunkenheit (eingeschränkte Revisibilität; Übertragung auf weitere Genuss- und Betäubungsmittel; Fahrlässigkeit als Mindestschuldform; actio libera in causa; zurückhaltendere Gewichtung bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Verhältnis zum Vollrauschtatbestand). - lexetius.com
StGB § 21
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- blutalkohol
, S. 86
Strafrahmenverschiebung bei trunkenheitsbedingter verminderter Schuldfähigkeit
- NWB SteuerXpert START
StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Grundsätze zur Strafrahmenverschiebung bei alkoholisierten Tätern - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Besprechungen u.ä.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 49, 239
- NJW 2004, 3350
- NStZ 2004, 678
- NZV 2005, 108 (Ls.)
- NJ 2005, 42
- StV 2004, 591
Wird zitiert von ... (43)
- BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05
Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung …
Der Tatrichter hat über die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung vielmehr auf Grund einer Gesamtabwägung der schuldrelevanten Gesichtspunkte zu entscheiden (BGH NStZ 2004, 678, 679).Wenn die verminderte Schuldfähigkeit allein auf einem selbstverschuldeten Alkoholrausch beruht, ist schon nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann für eine Strafrahmenmilderung kein Anlass, wenn der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, insbesondere wenn ihm aus früheren Erfahrungen bekannt ist, dass er unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt ( BGHSt 43, 66, 78; vgl. dazu auch BGH NStZ 2003, 480, 481; 2004, 678, 679 f.; jeweils m.w.N.).
Wenn die verminderte Schuldfähigkeit allein auf einem selbstverschuldeten Alkoholrausch beruht, ist schon nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann für eine Strafrahmenmilderung kein Anlass, wenn der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, insbesondere wenn ihm aus früheren Erfahrungen bekannt ist, dass er unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt (BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGH NStZ 1993, 537; StV 1993, 355;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 14; vgl. dazu auch BGH NStZ 2003, 480, 481; 2004, 678, 679 f.; jeweils m.w.N.).
Der 5. Strafsenat hat dagegen im Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 (NStZ 2004, 678) eine differenzierte, auf eine Verschuldensprüfung im Einzelfall abstellende Lösung vertreten.
Der Tatrichter hat über die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung vielmehr auf Grund einer Gesamtabwägung der schuldrelevanten Gesichtspunkte zu entscheiden (BGH NStZ 2004, 678, 679; 2005, 151, 152).
Bei der Bewertung der für die Feststellung einer vorwerfbaren Vorhersehbarkeit relevanten objektiven und subjektiven Umstände ist dem Tatrichter ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt; seine Wertung ist, wenn sie erkennbar auf einer vollständigen Tatsachengrundlage beruht, vom Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen (BGH NStZ 2004, 678, 679; 2005, 151, 152).
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 612/07
Rechtsfehlerhafte Strafrahmenverschiebung bei Tatbegehung im Zustand verminderter …
Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen ( BGHSt 49, 239, 245 f.;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).Das Wissen des Täters um seine Gefährlichkeit hängt nicht von der Warnfunktion einer früheren Verurteilung ab ( BGHSt 49, 239, 243).
Auch demjenigen, der weitgehend durch Alkohol beherrscht wird, kann vorgeworfen werden, dass er sich trotz Vorhersehbarkeit - zumal weiterer - alkoholischer Enthemmung bewusst in eine gewaltträchtige Situation begeben hat ( BGHSt 49, 239, 254).
Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen ( BGHSt 49, 239, 245 f.;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
Dass dies nicht zu einer strafrechtlichen Vorverurteilung geführt hat, ist unbeachtlich; denn das Wissen des Täters um seine Gefährlichkeit hängt nicht von der Warnfunktion einer früheren Verurteilung ab ( BGHSt 49, 239, 243).
Auch demjenigen, der weitgehend durch Alkohol beherrscht wird, kann vorgeworfen werden, dass er sich trotz Vorhersehbarkeit - zumal weiterer - alkoholischer Enthemmung bewusst in eine gewaltträchtige Situation begeben hat ( BGHSt 49, 239, 254).
- BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer; …
Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter im Rahmen des ihm gesetzlich eingeräumten Ermessens in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung ( BGHSt 49, 239).Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter im Rahmen des ihm gesetzlich eingeräumten Ermessens in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung ( BGHSt 49, 239; Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 314/05).
Auch danach hat er sich weder bewusst noch leichtfertig in die Tatsituation gebracht (vgl. hierzu BGHSt 49, 239, 243 f).
- BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei …
Ein solcher Ausgleich liegt insbesondere dann nahe, wenn eine vermeidbare Alkoholisierung durch Umstände in der Person des Täters (etwa Neigung zu Aggressionen oder Gewalttätigkeiten unter Alkoholeinfluss) oder in der Tatsituation (etwa Trinken in gewaltbereiten Gruppen oder gewaltgeneigten Situationen) das Risiko der Begehung von Gewalttaten erkennbar signifikant erhöht hat (BGH NJW 2004, 3350, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Ein solcher Ausgleich liegt insbesondere dann nahe, wenn eine vermeidbare Alkoholisierung durch Umstände in der Person des Täters (etwa Neigung zu Aggressionen oder Gewalttätigkeiten unter Alkoholeinfluß) oder in der Tatsituation (etwa Trinken in gewaltbereiten Gruppen oder gewaltgeneigten Situationen) das Risiko der Begehung von Gewalttaten erkennbar signifikant erhöht hat (BGH NJW 2004, 3350, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Eine Ausnahme von der unter solchen Umständen angezeigten Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB käme nur bei einer absoluten Strafdrohung in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3353, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05
Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und …
Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung (vgl. BGHSt 49, 239 = NJW 2004, 3350).Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung (vgl. BGHSt 49, 239 = NJW 2004, 3350).
Er hat sich auch danach weder bewusst noch mit einer gewissen Leichtfertigkeit in die Tatsituation gebracht (vgl. dazu BGHSt 49, 239, 243 f. = NJW 2004, 3350), denn er hatte nach den auch insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu dem Zeitpunkt, als er sich auf den Wunsch des Nebenklägers bereit erklärte, diesen nach Hause zu bringen, die Tatbegehung "weder geplant noch überhaupt vorausgesehen".
- BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05
Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei …
Voraussetzung ist jedoch nicht nur die Vorhersehbarkeit, sondern auch die Vermeidbarkeit entsprechenden Verhaltens (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3351).Dieser regelmäßig für sich allein tragfähige Ansatz (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3352, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) wird hier durch die Feststellungen der Strafkammer relativiert, daß der Angeklagte seit seinem 20. Lebensjahr jeden Tag bis zu zweieinhalb Flaschen hochprozentiger Alkoholika trinkt und inzwischen alkoholkrank an der Grenze zum chronischen Alkoholismus ist, zudem nach regelmäßigem morgendlichen Trinkbeginn nur noch eingeschränkt seinem Verlangen nach Alkohol widerstehen kann.
Voraussetzung ist jedoch nicht nur die Vorhersehbarkeit, sondern auch die Vermeidbarkeit entsprechenden Verhaltens (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3351).
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord …
Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage (5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden, daß an die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei (vorwerfbar) alkoholisierten Tätern höhere Anforderungen zu stellen sind, weil häufig in der Person des Täters oder der Situation Umstände vorliegen, die das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht haben.Seine Bewertung unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Wertung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
An die Versagung einer gemäß § 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich möglichen Strafrahmenverschiebung sind in diesem Fall besondere Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04; Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04).
- BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafmilderung); …
Ob das Tatgericht nunmehr eine Strafrahmenverschiebung vornimmt oder nicht, hat es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände zu entscheiden, insbesondere kommt es darauf an, ob sich aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht ( BGHSt 49, 239; BGH NStZ 2006, 274; 2008, 619, 620).Dies hat das Tatgericht in wertender Betrachtung mit der Folge zu entscheiden, dass seine Entschließung nur eingeschränkt der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Würdigung ausreichend berücksichtigt worden sind ( BGHSt 49, 239;… BGHR StPO § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
Gegenteilige Feststellungen, etwa ein Zusammensein während des Alkoholkonsums in einer "stark emotional aufgeladenen Krisensituation" ( BGHSt 49, 239, 244), hat das Landgericht nicht getroffen.
- BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 1401/05
Recht auf den gesetzlichen Richter (Divergenzvorlage; Großer Senat für …
Zu einem Fall der Unterlassung einer Divergenzvorlage durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mangels Abweichung von den Grundsätzen von BGHSt 49, 239 ff. (keine Strafrahmenverschiebung bei zu verantwortender Trunkenheit).Legt man die Antragsschrift des Generalbundesanwalts zu Grunde, ergibt sich, dass sich der Senat in der Bewertung des landgerichtlichen Urteils in einer aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstandenden Weise an den rechtlichen Grundsätzen der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 - ( BGHSt 49, 239 ff.) orientiert hat.
Lag in der Entscheidung des Landgerichts bereits keine Abweichung von den Grundsätzen der Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 49, 239 ff., so gab es auch keine Rechtsfrage, die der 1. Strafsenat dem Großen Senat zur Entscheidung hätte vorlegen müssen.
- BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung); …
Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung aufgrund verminderter Schuldfähigkeit abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluss straffällig geworden ist und deshalb wusste, dass er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (…vgl. BGHR StGB § 21 Vorverschulden 4; BGHSt 49, 239, 242).Entscheidend ist regelmäßig nicht die äußerliche Vergleichbarkeit der einzelnen Taten, sondern die nämliche Wurzel des jeweiligen deliktischen Verhaltens ( BGHSt 49, 239, 243 m.w.N.).
Auch deuten die Feststellungen nicht darauf hin, dass die situativen Verhältnisse des Einzelfalles das Risiko der Tatbegehung infolge der Alkoholisierung vorhersehbar signifikant erhöht hätten (vgl. BGHSt 49, 239, 243): Der Angeklagte trank bei sich zu Hause zunächst mit seiner anderen Mitbewohnerin, dann mit einem Freund; sein Verhältnis zu seinen beiden Mitbewohnerinnen war gut.
- BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht …
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04
Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung …
- BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
Mord (Grausamkeit; Tatausführung; niedrige Beweggründe); Erörterungsmangel …
- BGH, 29.10.2008 - 5 StR 456/08
Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall); Strafzumessung (Strafschärfung …
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
- BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …
- BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06
Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen; …
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12
Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten; Ausnahme der …
- BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat); …
- BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte …
- BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04
Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts; …
- BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07
Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der …
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord …
- OLG Hamm, 04.10.2006 - 3 Ss 429/06
Strafrahmenverschiebung; fakultativ; Alkoholisierung; Gesamtabwägung
- BGH, 07.01.2008 - 5 StR 417/07
Minder schwerer Fall des Totschlages und Strafrahmenverschiebung gemäß § 21 …
- BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; intensive …
- BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte …
- BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
Unzureichend begründeter Freispruch (Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung).
- BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter …
- BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Beweiswürdigung beim Mordvorwurf.
- BGH, 25.03.2009 - 5 StR 86/09
Körperverletzung mit Todesfolge (minder schwerer Fall; Gesamtabwägung); …
- BGH, 05.03.2008 - 5 StR 5/08
Unzureichende Beweiswürdigung bei bloßer Vermutung (Beweis des Vorsatzes); …
- OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab …
- BGH, 28.05.2009 - 5 StR 166/09
Verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung; …
- BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive; …
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Trunkenheitsfahrt - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei einer …
- BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
Totschlag (unbenannter minder schwerer Fall; Beweiswürdigung); Unterbringung in …
- OLG München, 07.02.2006 - 4St RR 7/06
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei Übernahme erstinstanzlicher …
- OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Ss 60/08
gefährliche Körperverletzung; Kopfstoß; minderer schwerer Fall; Strafmilderung; …
- LG Berlin, 16.02.2007 - 5 Ju Js 2984/05
Strafbarkeit sexualbezogener Äußerungen gegenüber einem Kind
- OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer …
- AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 1221 Js 19295/08
(Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrten: Konvertierbarkeit von …
