Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12
    Umfang der Grundbucheinsicht durch ein Nachrichtenmagazin; Begriff des "berechtigten Interesses"

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 12; GBV § 46 Abs. 1
    Einsichtsrecht der Presse nach § 12 GBO in Grundbuch und Grundakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Uneingeschränktes Einsichtsrecht in das Grundbuch durch die Presse zu Recherchezwecken bei Verdacht auf die Gewährung finanzieller Unterstützung zum Erwerb eines Grundstücks von einem Unternehmer an einen Politiker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Darf die Presse Einsicht in das Grundbuch nehmen?

Kurzfassungen/Presse (6)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Der BGH und die Affäre Wulff…….oder: Was daraus werden kann, wenn der BGH Einsicht in Grundakten gewährt

  • info-m.de (Leitsatz)

    Grundbucheinsicht: Kann die Presse Einsicht nehmen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat Recht auf Einsicht ins Grundbuch bei Verdacht gegen Politiker

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  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Presse, Journalismus: BGH entscheidet über Grundbucheinsichtsrecht bei Verdacht auf Vorteilsnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH erlaubt SPIEGEL im Fall Christian Wulff Einsicht in Grundbuch für Recherchezwecke - Zum Einsichtsrecht in das Grundbuch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Volles Einsichtsrecht in das Grundbuch durch die Presse bei Verdacht der Vorteilsgewährung zum Erwerb des Grundstücks durch einen Politiker

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Presse darf Grundbücher und Grundakten von Politikergrundstücken einsehen! (IMR 2011, 464)

Sonstiges (4)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 17.08.2011, Az.: V ZB 47/11 (Grundbuch- und Grundakteneinsicht der Presse)" von Notar Eckart Maaß, original erschienen in: NotBZ 2012, 100 - 103.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Datenschutz im Grundbucheintragungsverfahren ducrh entsprechende Urkundengestaltung" von Notar a.D. Prof. Dr. Walter Böhringer, original erschienen in: DNotZ 2012, 413 - 426.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Grundbucheinsicht: Informationsinteresse der Presse vorrangig vor Persönlichkeitsrecht des Eigentümers - Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az.: V ZB 47/11, ZfIR 2011, 822" von Prof. Roland Böttcher, original erschienen in: ZfIR 2011, 812 - 816.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Christian Wulff

Verfahrensgang

  • AG Burgwedel, 28.12.2010 - GB 4291
  • OLG Celle, 19.01.2011 - 4 W 12/11
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1651
  • NZM 2012, 42
  • IMR 2011, 464



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12  

    Immobilien - Schlecker-Pleite: Darf Presse Grundbuch der Familie einsehen?

    Das Grundbuchamt hat den Antrag auf Einsicht in das genannte Grundbuch mit der Begründung zurückgewiesen, der Antragsteller könne sich wegen der begehrten Auskunft auch an den Insolvenzverwalter wenden, Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.08.2011 (V ZB 47/11, NJW-RR 2011, 1651) zugrundeliegenden Sachverhalt handele es sich vorliegend nicht um eine Person, die ein öffentliches Amt bekleide, und damit verbundene Abhängigkeiten.

    Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 S. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (BVerfG NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N. aus dem Schrifttum).

    Wie in dem vom Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2011, 1651) entschiedenen Fall ist auch hier nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin in unproblematischer Weise andere Mittel nutzen könnte, um die erwünschten Informationen unter geringerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes der Eingetragenen zu erhalten.

    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn durch journalistische Medien Grundbucheinsicht begehrt wird (BVerfG a.a.O. Tz. 33 ff; BGH NJW-RR 2011, 1651 Tz. 5; ablehnend in dieser Allgemeinheit Maaß, NotBZ 2012, 100).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12  
    Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 S. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (BVerfG NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N. aus dem Schrifttum).

    Wie in dem vom Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2011, 1651) entschiedenen Fall ist auch hier nicht ersichtlich, dass der Antragsteller in unproblematischer Weise andere Mittel nutzen könnte, um die erwünschten Informationen unter geringerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes der Eingetragenen zu erhalten.

    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn durch die Presse Grundbucheinsicht begehrt wird (BVerfG a.a.O. Tz. 33 ff.; BGH NJW-RR 2011, 1651 Tz. 5; ablehnend in dieser Allgemeinheit Maaß, NotBZ 2012, 100).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12  

    Zwangsvollstreckung - § 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!

    b)Nach diesen Grundsätzen hat die Vorinstanz ein das informationelle Selbstbestimmungsrecht der im Grundbuch Eingetragenen überwiegendes Interesse der Beteiligten (vgl. dazu zuletzt BGH NJW-RR 2011, 1651 Nr. 7) zu Recht verneint.
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11  

    Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane

    Dies kann jedoch auf sich beruhen, da nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.08.2011 (NJW-RR 2011, 1651 = ZfIR 2011, 822ff) keine derart differenzierten Anforderungen an die Begründung des Einsichtsbegehrens mehr zu stellen sind.
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