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   BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80   

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BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80 (https://dejure.org/1980,693)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80 (https://dejure.org/1980,693)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1980 - IVb ARZ 543/80 (https://dejure.org/1980,693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit bei Elternrechtssachen - Familien und Vormundschaftsgerichte - Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 108
  • NJW 1981, 126
  • MDR 1981, 128
  • FamRZ 1980, 1107
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21

    Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen:

    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in

    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    § 5 FGG betrifft jedoch nach einhelliger Auffassung entsprechend seinem Wortlaut nur die Fälle des Streits oder der Ungewißheit über die örtliche Zuständigkeit (BGHZ 78, 108, 110 [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]; BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1983 - 1 ARZ 408/83, NJW 1984, 740; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG Teil A, 12. Aufl., § 5 Rdn. 6).

    Für Streitigkeiten über die Zuständigkeit im übrigen hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Konflikts zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der (allgemeinen) freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Falle eines Zuständigkeitsstreits zwischen einem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gericht und einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit § 36 Nr. 6 ZPO entsprechend angewandt (BGHZ 78, 108 [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]; BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1983, aaO).

    Eine Notwendigkeit, die Parteien bei Zuständigkeitskonflikten statt dessen auf den Rechtsmittelweg zu verweisen, wie es im Schrifttum im allgemeinen für erforderlich gehalten wird (vgl. z.B. Keidel/Kuntze/Winkler, aaO; ferner - referierend - BGHZ 78, 108, 110, 111), [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]besteht unter diesen Umständen nicht.

    Eine Klärung im Rechtsmittelweg ist für die Parteien mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden; sie setzt im übrigen voraus, daß gegen die die Zuständigkeit verneinenden Entscheidungen überhaupt ein Rechtsmittel statthaft ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 1987 - I ARZ 737/86, NJW-RR 1987, 1058, einen Konflikt zwischen dem Bayerischen Obersten Landesgericht und einem Oberlandesgericht betreffend; vgl. auch BGHZ 78, 108, 111) [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80] und daß gerade diejenige Entscheidung angefochten wird, die sich aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts als unzutreffend erweist, so daß nicht selten gegen beide Entscheidungen ein Rechtsmittel eingelegt werden müßte; schließlich ist nicht auszuschließen, daß in Fällen, in denen verschiedene Gerichte oder Spruchkörper in letzter Instanz entscheiden, beide zuständigkeitsleugnenden Entscheidungen bestätigt werden.

  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 223/21

    Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen durch das Familiengericht:

    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 224/21

    Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen durch das Familiengericht:

    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 330/21

    Rechtsweg für den Aussetzungsantrag des Elternteils eines Schulkindes im Hinblick

    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99

    Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung

    Soweit durch diese Regelung verfahrensrechtlich ein Verbund zwischen dem Scheidungsverfahren und dem Unterhaltsverfahren zwingend vorgeschrieben und ein isoliertes Unterhaltsverfahren ausgeschlossen würde, wäre diese Regelung für deutsche Gerichte ohnehin unbeachtlich, weil für das Verfahrensrecht die lex fori gilt (Senatsurteil BGHZ 78, 108, 114).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1983 - 2 UFH 12/83
    Der Senat entscheidet entsprechend § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH FamRZ 1980, 1107 = EzFamR ZPO § 36 Nr. 1 = BGHF 2, 242).

    So hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem beide Eltern wechselseitig nur beantragt hatten, ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, und das Amtsgericht abschließend nur über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden hat, das Beschwerdeverfahren nicht als Familiensache erachtet, und die Beschwerdekammer des Landgerichts als zuständiges Gericht bestimmt (FamRZ 1980, 1107 = EzFamR ZPO § 36 Nr. 1 = BGHF 2, 242).

    Jedenfalls ist der Verfahrensgegenstand hier durch die einstweilige Anordnung nicht so bestimmt worden wie durch die Entscheidung des Amtsgerichts in dem von dem Bundesgerichtshof am 17. September 1980 (FamRZ 1980, 1107 = EzFamR ZPO § 36 Nr. 1 = BGHF 2, 242) entschiedenen Fall.

  • BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 36/21

    Nichteröffnung des Zivilrechtswegs für einen Antrag auf Anordnung gegenüber

    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 17 AR 7/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    a) Bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Vormundschaftsgericht und einem Familiengericht, die innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterschiedlichen Verfahrensordnungen unterliegen, ist in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO zu entscheiden (BGHZ 78, 108, 110; BayObLGZ 1994, 91, 92; Zöller-Vollkommer, 21. Aufl., § 36 ZPO Anm. 29; Thomas/Putzo, 20. Aufl., § 36 ZPO Anm. 22), wenn der negative Kompetenzkonflikt darum geht, ob das Verfahren eine Familiensache im Sinne von § 23 b Abs. 1 Nr. 2 GVG, § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO betrifft oder der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts (§ 35 FGG in Verbindung mit § 36 baden-württ. LFGG) zuzuordnen ist.

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen reicht die tatsächlich erklärte und verbindlich gewollte Kompetenzleugnung für eine "rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO aus (BGHZ 78, 108, 111; BGHZ 104, 363/366 m.w.N.).

  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge

  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des

  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

  • BGH, 24.11.1989 - V ZR 240/88

    Ermittlung ausländischen Rechts

  • BGH, 04.08.1981 - IVb ARZ 541/81

    Abgrenzung der Zuständigkeiten eines Familiengerichts und eines

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ARZ 55/85

    Entscheidung über ein zuständiges Gericht durch den BGH bei Vorliegen eines

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83

    Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich einer Anordnung einer

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 6/87

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

  • BGH, 15.08.1990 - XII ARZ 30/90

    Kompetenzkonflikt zwischen Familiengericht und freiwilliger Gerichtsbarkeit

  • OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 9 AR 6/04

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

  • BGH, 07.03.1990 - XII ARZ 7/90

    Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Familiengericht und

  • BGH, 16.09.1983 - IVb ZB 75/83

    Umgangsregelung - Nicht sorgeberechtigtes Elternteil - Kind - Familiensache -

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

  • OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95
  • OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00

    Zuständigkeit für Bestellung des Pflegers

  • BayObLG, 05.08.1999 - 4Z AR 26/99

    Zuständigkeit für Verfahren zur Regelung des Umgangs eines Vaters mit seinem

  • BayObLG, 19.09.1997 - 1Z AR 73/97

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei bloß gerichsinterner Abgabeverfügung im

  • KG, 12.07.2006 - 28 AR 55/06

    Umgangsregelung: Zuständigkeit für Regelung des Umgangs, wenn den Eltern das

  • BGH, 06.05.1982 - IVb ARZ 18/82

    Familiensache - Güterrecht - Zivilprozeß - Eheliches Güterrecht -

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 386/83

    Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit und

  • OLG Bremen, 16.12.1982 - 5 WF 183/82

    Scheidung einer in Italien geschlossenen Ehe; Anerkennung einer nach dem

  • OLG Stuttgart, 31.08.1982 - 15 WF 265/82
  • BayObLG, 05.05.1988 - 1a BReg Z 21/88

    Erfordernis der Beschwerdeberechtigung als Zulässigkeitsvoraussetzung nach

  • BGH, 30.05.1984 - IVb ARZ 23/84

    Zuständigkeit des Familiengerichts hinsichtlich der Regelung des Rechts der

  • BGH, 16.09.1983 - IVb ARZ 42/83
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ARZ 508/81

    Klärung der Zuständigkeit eines Gerichts i.R.d. Einlegung einer Erinnerung gegen

  • BGH, 26.02.1986 - IVb ARZ 5/86

    Bestimmung des zuständigen Rechtsmittelgerichts - Verweisung eines Rechtsstreits

  • KG, 07.08.1984 - 17 WF 3957/84

    Personensorge; Elternteil; Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Sorgerecht

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 3/83

    Bestimmung der Rechtsmittelgerichtszuständigkeit im Bereich der elterlichen Sorge

  • BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81

    Zuständiges Gericht bei der Streitigkeit über das Personensorgerecht einer Mutter

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