Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Testfundstelle
- MIR - Medien Internet und Recht
Testfundstelle - Zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Unterlassungsverträgen sowie zur Bemessung und Festsetzung der angemessenen Vertragsstrafe nach dem sog. "Hamburger Brauch".
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Testfundstelle
- webshoprecht.de
Antrag auf einstweilige Verfügung lässte die Geschäftsgrundlage eines Unterlassungsvertrages nicht entfallen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Strafbewehrte Unterlassungserklärung muss nicht sofort angenommen werden
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- sewoma.de
Unterwerfungserklärungen sind unbedingte, unbefristete Angebote
- kanzlei.biz
"Testfundstelle" - Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eine auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichtete Unterwerfungserklärung als unbefristetes, jederzeit annehmbares Angebot des Schuldners; Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Unterlassungsvertrags durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung vor Zugang und Annahme der vom Schuldner abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung; Berücksichtigung eines bereits gerichtlich verhängten Ordnungsgelds bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger gem. § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung - Unterlassungsvertrag: Unbefristete Unterwerfungserklärung
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bei der Höhe einer nach "Hamburger Brauch” zu bestimmenden Vertragsstrafe ist ein in gleicher Sache verhängtes Ordnungsgeld "anzurechnen”
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 147 Abs. 2, 315 Abs. 1, 339; § 890 ZPO
Darf der Unterlassungsgläubiger zugleich aus einstweiliger Verfügung und Unterlassungserklärung vorgehen? - damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 147 Abs. 2, 315 Abs. 1, 339 BGB; 890 ZPO
Eine Unterlassungserklärung kann zeitlich unbeschränkt angenommen werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterlassungserklärung bei zwischenzeitlich erwirkter einstweiliger Verfügung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fehlt es nicht an der Geschäftsgrundlage bei gleichzeitiger gerichtlicher Entscheidung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung: Annahme unbefristet möglich und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht nötig
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Bemessung und Festsetzung einer angemessenen Vertragsstrafe
- it-prozessrecht.de (Kurzinformation)
Geltendmachung von Vertragsstrafe neben Ordnungsgeld zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung vor Annahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lässt Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrages nicht entfallen
Besprechungen u.ä. (2)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
BGH zur Wirksamkeit von Unterlassungsverpflichtungen
- it-prozessrecht.de (Kurzanmerkung)
Das Zustandekommen des Unterlassungsvertrags
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 04.05.2007 - 33 O 12/07
- OLG Stuttgart, 29.11.2007 - 2 U 38/07
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2010, 1127
- MDR 2010, 561
- GRUR 2010, 355
- MMR 2010, 404
- MIR 2010, Dok. 055
- K&R 2010, 257
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bereits in der Abmahnung ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liegen, wenn es von einem Rechtsbindungswillen getragen und hinreichend bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 Tz. 18 = WRP 2010, 649 - Testfundstelle). - LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Keine Vertragsstrafe fällig, wenn Unterlassungserklärung nicht angenommen wurde / …
Es fehlt an einer wirksamen Vertragsstrafenvereinbarung, die bereits zur Zeit des beanstandeten Verstoßes bestanden haben muss (BGH GRUR 2010, 355).Das Strafversprechen gem. § 339 S. 2 BGB ist eine vertragliche Abrede, für deren Zustandekommen grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften gelten (BGH GRUR 2010, 355 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
Vollstreckung einer vergleichsweise eingegangenen Unterlassungsverpflichtung
Ausgangspunkt ist nämlich, dass es dem Gläubiger bei Verletzungshandlungen, die sowohl gegen einen gerichtlichen Verbotstitel als auch gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung verstoßen, freisteht, neben der Betreibung des Ordnungsmittelverfahrens gemäß § 890 ZPO die verwirkte Vertragsstrafe zu verlangen (BGH GRUR 2010, 355 [Tz. 32] - Testfundstelle ).
- KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
Verwirkung einer Vertragsstrafe
Denn bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 355, Tz. 20 f. - Testfundstelle). - LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über während öffentlicher Verhandlungen …
Die dispositive Vorschrift des § 147 Abs. 2 BGB steht dem nicht entgegen (BGH GRUR 2010, 355, zitiert nach juris Rdz. 21 m. w. Nachw.) Fehlt es aber an Umständen, aus denen sich der Wille des Antragenden ergeben könnte, eine Annahmefrist zu bestimmen, so bleibt der Antragende an den Antrag bis zu dessen Ablehnung durch den anderen Teil gebunden (…BGH a. a. O.).
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