Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Wirksamkeit eines ohne Zustimmung des gegnerischen Prozessvertreters mit dessen Mandanten ausgehandelten Vergleichs
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 134, 138 Abs. 1 Cf; BORA § 12 Abs. 1
Vertrag wirksam, auch wenn Anwalt unter Verstoß gegen Berufsordnung Verhandlungen mit der ebenfalls anwaltlich vertretenen Gegenpartei aufgenommen hatte - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts; Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Anerkenntnis bleibt auch bei Verstoß gegen § 12 BORA bestehen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ein Verstoß gegen das Verbot in § 12 BORA führt nicht zur Nichtigkeit des unter Umgehung des Gegenanwalts zustande gekommenen Vertrags
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit eines ohne Mitwirkung des gegnerischen Prozessvertreters mit dessen Mandanten ausgehandelten Vergleichs
Kurzfassungen/Presse
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umgehung des Gegenanwaltes: Vergleich unwirksam? (IBR 2004, 107)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 3692
- ZIP 2003, 2303
- MDR 2004, 117
- NZBau 2004, 157 (Ls.)
- FamRZ 2004, 186 (Ls.)
- VersR 2004, 402
- WM 2004, 1341
- BB 2003, 2594
- AnwBl 2004, 126
- BauR 2004, 342
- IBR 2004, 107
- ZfBR 2004, 152
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Hat dieser zur Wahrung seiner Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erachtet, so soll er davor geschützt sein, bei direkter Kontaktaufnahme durch den Rechtsanwalt der Gegenseite wegen fehlender eigener Rechtskenntnisse und mangels rechtlicher Beratung übervorteilt zu werden (…vgl. Feuerich, in: Feuerich/Weyland, a.a.O., § 12 BORA Rn. 1; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 429/02 -, NJW 2003, S. 3692 ). - BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09
Verfahrensrecht - Unterlassung der Zusendung von Mahnung an Partei persönlich
Trotz dieses Schutzzwecks kommt sie als Anspruchsgrundlage für den Kläger aber nicht in Betracht, weil diese berufsrechtliche Vorschrift nur die beteiligten Rechtsanwälte, nicht jedoch die von ihnen vertretenen Mandanten verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 429/02, VersR 2004, 402, 403 mwN). - OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 8 U 253/06
Mietrecht - Einseitige Verlängerungsoption
Das ist der Fall, wenn das Verbot ohne die Nichtigkeitsfolge weitgehend leer liefe bzw. wenn der Zweck des Gesetzes nicht anders zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (vgl. BGH WUM 2003, 281/284; NJW 2003, 3692/3693; NJW 2000, 1186/1187; BGHZ 118, 143/144 f.; 141, 69 ff.; 152, 10 ff.).
- OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07
Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher …
Dass die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Beurkundung etwa ausdrücklich übereinstimmend eine Abtretung sämtlicher Gewährleistungsansprüche gewollt hatten, und dieser Wille nach dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" selbst dann maßgebend wäre, wenn er in der Urkunde keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (…vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., BGB § 133 Rdn. 8; BGHZ 113, 251 [258 ff.] = NJW 1991, 1604 ff.; BGH in NJW 1998, 746 [747]; BGH in NJW 2002, 1038 [1039]; BGH in NJW 2002, 888 [891]; NJW 2003, 3692 [zu II.1.];… NJW 2003, 2748 [2750 zu 2.b.] BeckRS 2007 12109 [Rdn. 13]), wird von der Beklagten schon weder behauptet, noch unter Beweis gestellt. - BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09
Verfahrensrecht - Anspruch des Klägers auf Unterlassung der Kontaktaufnahme
Trotz dieses Schutzzwecks kommt sie als Anspruchsgrundlage für den Kläger aber nicht in Betracht, weil diese berufsrechtliche Vorschrift nur die beteiligten Rechtsanwälte, nicht jedoch die von ihnen vertretenen Mandanten verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 429/02, VersR 2004, 402, 403 mwN). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 7 D 111/07 - V ZR 429/02 -, NJW 2003, 3692 -, ist somit ohne Belang.
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 155/11
Wirksamkeit des Sozietätsvertrages mit einem Nicht-Rechtsanwalt
Dies würde voraussetzen, dass es nach Sinn und Zweck der verletzten Vorschrift nicht hingenommen werden kann, die durch das Rechtsgeschäft - Abschluss des Gesellschaftsvertrages der A-RA-GbR - getroffene Regelung bestehen zu lassen (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 17. Oktober 2002 - V ZR 429/02, NJW 2003, 3692). - LG Kiel, 03.02.2012 - 14 O 12/11
Vergabe - Neuvergabe Stromlieferungskonzessionen: Was dürfen Gemeinden (nicht)?
Anders muss es aber jedenfalls dann sein, wenn das Verbot ohne die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes dagegen weitgehend leer liefe bzw. wenn der Zweck des Gesetzes nicht anders zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (vgl. BGH NJW 2003, 3692 und NJW 2000, 1186). - LG Düsseldorf, 13.11.2007 - 4a O 295/06
Pelargoniensorte (Sortenschutz)
Zudem wirkt das Verbot nur einseitig, weil immer nur einer der Rechtsanwälte am Zustandekommen des Geschäfts mitwirkt (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3692.). - LG Kiel, 04.01.2012 - 14 O Kart 83/10 Anders muss es aber jedenfalls dann sein, wenn das Verbot ohne die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes dagegen weitgehend leer liefe bzw. wenn der Zweck des Gesetzes nicht anders zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (vgl. BGH NJW 2003, 3692 und NJW 2000, 1186).
- LG Kiel, 03.02.2012 - 14 O Kart 83/10
- LG Kiel, 03.02.2012 - 14 O Kart 12/11
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