Rechtsprechung
| BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 306a Abs. 2, Abs. 1 StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306b StGB
Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung durch Brandlegung; abstrakte Gefährdung bei § 306a Abs. 1 StGB); besonders schwere Brandstiftung. - lexetius.com
StGB § 306a Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Betroffenheit von Wohnräumen zur Vollendung des Auffangtatbestands der schweren Brandstiftung
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- strafverteidiger-stv.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Neue Rechtsprechung des BGH zu gemischt genutzten Gebäuden bei der schweren Brandstiftung des § 306a Abs. 1 StGB (RA Hannah Milena Piel; StV 8/2012, S. 502-509)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.11.2010, Az.: 2 StR 399/10 (Gebäudebegriff bei gesundheitsgefährdender Brandstiftung)" von Wiss. Mit. Mario Bachmann und Ferdinand Goeck, original erschienen in: NJW 2011, 1092.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1090
- NZM 2011, 255
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.02.2011 - 4 StR 659/10
Anfragebeschluss; schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören eines der Wohnung …
Die Ausführungen in dem Urteil des 2. Strafsenats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) sprechen aber dafür, dass nunmehr auch der 2. Strafsenat davon ausgeht, dass für die Vollendung des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens erforderlich ist, dass Wohnräume von der Zerstörungswirkung der Brandlegung betroffen sind.Die Ausführungen in dem Urteil des 2. Strafsenats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) sprechen zwar dafür, dass nunmehr auch der 2. Strafsenat davon ausgeht, dass für die Vollendung des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens erforderlich ist, dass Wohnräume von der Zerstörungswirkung der Brandlegung betroffen sind.
- BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10
Strafrecht - Brandstiftung bei teilweisem Zerstören eines gemischten Gebäudes
Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18, 20; Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06, NStZ-RR 2007, 78; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, 271; vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452; vgl. auch Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 306a Rn. 8a; anders noch BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197). - BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11
Versuchte und vollendete besonders schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; …
Es genügt, wenn ein anderer funktionaler Gebäudeteil für nicht unerhebliche Zeit nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden kann, dies aber nur dann, wenn durch die typischen Folgen der Brandlegung, wie Rauch- und Rußentwicklung, eine konkrete Gefährdung der Gesundheit eines Menschen verursacht wurde (Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).
- BGH, 06.04.2011 - 2 ARs 97/11
Anfrageverfahren.
Der Senat tritt der Ansicht des anfragenden 4. Strafsenats bei (vgl. Beschluss des Senats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091). - BGH, 06.04.2011 - 4 StR 659/10 Der Senat tritt der Ansicht des anfragenden 4. Strafsenats bei (vgl. Beschluss des Senats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091).
