Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95   

Knochenbohrer

Abwicklung des Schadens des Zwischenhändlers (dessen Abnehmer gem. § 361 BGB <Fassung bis 31.12.01> zurückgetreten ist) bei Verzug des Herstellers;

§ 284 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Mahnung vor Fälligkeit ist wirkungslos (vgl. nunmehr § 323 Abs. 4 BGB <Fassung seit 1.1.02>) , § 284 Abs. 1, Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>) , Entbehrlichkeit der Mahnung bei "Selbstmahnung" durch den Schuldner;

§ 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Fristsetzung kann mit Mahnung zusammenfallen;

§ 326 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> ist eng auszulegender Ausnahmetatbestand, er ist nur anwendbar, wenn im Zeitpunkt des Interessewegfalls noch Verzug vorlag;

§ 286 BGB <Fassung bis 31.12.01> ist im Anwendungsbereich des § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> nicht ausgeschlossen;

§ 387 BGB, jede Gegenforderung kann statt mit der (förmlichen) Aufrechnung auch einredehalber geltend gemacht werden;

§ 286 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Darlegungs- und Beweislast für Interessewegfall liegt beim Gläubiger

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 284, 286, 326

  • Prof. Dr. Lorenz

    Zeitpunkt der Mahnung (nicht vor Fälligkeit); Entbehrlichkeit der Mahnung bei "Selbstmahnung"; Voraussetzungen der Haftung nach § 326 BGB und § 286 II BGB; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung nach § 326 II BGB

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 622



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04  

    Rechtsanwälte - Haftung bei Mahnung ohne Ablehnungsandrohung

    Die Voraussetzungen dieses eng auszulegenden Ausnahmetatbestandes (so BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623 f) hatte die Klägerin darzulegen und zu beweisen.
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08  

    Insolvenzrecht - Inkongruente Deckung

    Damit hat die Schuldnerin - ähnlich wie bei einer Selbstmahnung (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623; OLG Köln NJW-RR 2000, 73 ; Bamberger/Roth/Unberath, BGB 2. Aufl. § 286 Rn. 37) - eine Zahlungsaufforderung seitens der Beklagten vorweggenommen.
  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99  

    Bauvertrag - Bauzeit und Verzug

    Alsdann kann eine mit der Ablehnungsandrohung verbundene Nachfristsetzung zugleich mit der Mahnung ausgesprochen werden (BGH, Urteile vom 10. Januar 1990 - VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 442, 444; Urteil vom 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 97, 622, 624).
mehr
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04  

    Werkvertrag - Kündigung und Forderung nach entgangenem Gewinn

    Sollten Fristsetzung und Ablehnungsandrohung weder ausgesprochen worden noch entbehrlich gewesen sein, wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass der Unternehmer für einen durch Nachfristsetzung nicht mehr auszugleichenden Verspätungsschaden oder für einen der Nachbesserung nicht zugänglichen Schaden auch ohne Nachfristsetzung einstehen muss (BGHZ 88, 46, 49; 92, 308, 310; BGH, Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; Urt. v. 16.3.2000 - VII ZR 461/98, NJW 2000, 2020).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01  

    Immobilien - Umfang der Vollmacht eines Notariatsangestellten bzgl. des Verkaufs

    Die Mahnung konnte mit der Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung verbunden werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 442, 444; v. 17. Dezember 1996, X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; RGZ 50, 255, 262; 93, 180; 106, 89).
  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98  

    Rücktritt bei verspäteter Werkherstellung auch bei nicht rechtzeitiger Erfüllung

    Danach entsteht ein Rücktrittsrecht wegen verspäteter Herstellung des Werks regelmäßig erst, nachdem dem Unternehmer eine angemessene Frist mit der Erklärung gesetzt worden ist, daß nach deren Ablauf die Leistung abgelehnt werde, und nachdem der Unternehmer die Frist ohne vollständige Herstellung des Werks hat verstreichen lassen (Sen. Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623).
  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 200/01  

    Werkvertrag - Schadensersatz ohne Nachfristsetzung

    Für einen solchen Schaden hat der Unternehmer - wie bei einem bis zum Ablauf der Nachfrist entstandenen Verspätungsschaden (vgl. BGHZ 88, 46, 49; Sen.Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 624) oder bei der werkvertraglichen Sachmängelgewährleistung einem der Nachbesserung nicht zugänglichen Schaden (vgl. Sen., BGHZ 92, 308, 310; BGH, Urt. v. 16.3.2000 - VII ZR 461/98, NJW 2000, 2020) - auch ohne Nachfristsetzung einzustehen.
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06  

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erforderlichkeit einer Fristsetzung

    Ob eine vergleichbare Situation hier zu bejahen wäre, kann dahingestellt bleiben, zum einen, weil § 326 Abs. 2 BGB den Gläubiger nur von der Notwendigkeit der Nachfristsetzung, nicht dagegen von dem Erfordernis einer Ablehnungsandrohung befreite; zum anderen, weil es sich bei § 326 Abs. 2 BGB a. F. um einen eng auszulegenden Ausnahmetatbestand handelte (vgl. BGH, WM 2006, 2055, 2056; NJW-RR 1997, 622, 623 f.; PalandtHeinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 20 a zu § 326, m. w. N.), und insbesondere, weil der Verbraucherschutzcharakter in § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB den Rückgriff auf diese Grundsätze verbietet (so die jedenfalls überwiegende Meinung, vgl. MükoHabersack, BGB, 4. Aufl., Rn. 17 zu § 498; StaudingerKessalWulf, BGB, 13. Bearb. 2004, Rn. 20 zu § 498, je m. w. N.).
  • KG, 03.06.2003 - 21 U 135/02  

    Vergabe - Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentlichen Auftraggebers nicht wirksam

    (a) Die Kündigung nach § 9 Nr. 1 b VOB/B setzt Verzug des Auftraggebers mit der Zahlung zum Zeitpunkt der Kündigung voraus; ist der Verzug beendet, so kann nicht mehr gekündigt werden (BGH NJW-RR 1997, 622).

    Für die Beendigung des Verzugs kommt es auf die Leistungshandlung, nicht auf den Leistungserfolg an (BG NJW 1991, 1292; BGH NJW-RR 1997, 622; Heinrichs in Palandt, BGB, Kommentar, 61. Aufl. 2002, § 284 Rn. 37,- 270 Rn, 6).

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11  

    Wohnungseigentum - Verzögerter Beschluss über Instandsetzung: Schadensersatz?

    Diese Zusätze haben unter den geschilderten Umständen den Charakter einer Selbstmahnung der Beklagten (dazu BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623 und vom 14. Mai 2009 IX ZR 63/98, NJW 2009, 2600, 2602 Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04  

    Kein Honoraranspruch für mangelhafte betriebswirtschaftliche Beratungsleistung

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01  

    Auslegung eines "Vermittlungsauftrags für EG-Fahrzeuge"; Berechnung des

  • OLG München, 20.03.2012 - 7 U 3199/11  

    Urkundenprozess: Ausdruck elektronischer Dokumente als zulässiges Beweismittel

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08  

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines

  • BGH, 15.05.2008 - V ZR 192/07  

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 3 U 74/08  

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei Pkw-Diebstahl wegen

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 147/04  

    Anwaltshaftung: Keine Haftung wegen Unterlassung der Einleitung

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