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   BGH, 17.12.2009 - 3 StR 521/09   

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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 298/10  

    Konkurrenzen zwischen der Misshandlung Schutzbefohlener und der Verletzung der

    Die Qualifikation des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB verdrängt § 171 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, StraFo 2010, 123).

    Die Qualifikation des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB (... wenn der Täter die schutzbefohlene Person in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt ...) verdrängt § 171 StGB (... und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden ...) im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, StraFo 2010, 123).

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