Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB § 1004 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Zum Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen
- IWW
- it-recht-kanzlei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentlichrechtliche Verpflichtung eines öffentlichrechtlichen Grundstückseigentümers zur unentgeltlichen Gestattung der Anfertigung und Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos
Kurzfassungen/Presse (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 Abs. 1 UrhG
Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Stiftung - Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fotos aus Sanssouci
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Knipsgebühr" für Fotos und Filmaufnahmen von Gebäuden rechtmäßig
- dury.de (Kurzinformation)
Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Foto- und Filmaufnahmen von Schlössern und Gärten können untersagt werden
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH bestätigt Fotoverbot der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Stiftung darf Fotografieren verbieten-Ihre Schlösser und Gärten sind kein Freiwild
- heise.de (Pressebericht, 17.12.2010)
"Knips-Gebühr" für Preußen-Schlösser ist rechtens
- lto.de (Kurzinformation)
Öffentlich-rechtliche Stiftung ist nicht verpflichtet gewerbliche Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Gärten unentgeltlich zu gestatten
Besprechungen u.ä. (5)
- delegibus.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verdinglichte Meinung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fotografien von Bauwerken und Gärten: Verwertungsrecht des Eigentümers (IMR 2011, 249)
- cms-hs.com
, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Schloss Sanssouci - Fotografieren verboten? (RA'in Dr. Katharina Garbers von Boehm)
- lto.de (Kurzanmerkung)
BGH zur Bilderverwertung: Mein Schloss, mein Park, mein Bild
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 (Missachtung eines aufgrund des Hausrechts ausgesprochenen Fotografierverbots)" von Prof. Dr. Malte Stieper, original erschienen in: ZUM 2011, 331 - 333.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 (Untersagung ungenehmigter Fotografien durch Grundstückseigentümer)" von RA Dr. Henrik Lehment, original erschienen in: GRUR 2011, 323 - 328.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Auf dem Weg zum "Recht am Bild der eigenen Sache"?" von RA Dr. Endress Wanckel, original erschienen in: NJW 2011, 1779 - 1781.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 (Grundstückseigentum und Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien)" von Prof. Dr. Haimo Schack, LL.M., original erschienen in: JZ 2011, 375 - 376.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 749
- GRUR 2011, 323
- WM 2011, 711
- MMR 2011, 466
- DÖV 2011, 620
- IMR 2011, 249
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Das hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des I. Zivilsenats (Urteile vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778 f. und vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252) mit Urteilen vom 17. Dezember 2010 in zwei Parallelverfahren (V ZR 45/10 und V ZR 46/10, jeweils zur Veröff. best.) entschieden.Die Verwertung dieser Fotos ohne Genehmigung der Klägerin beeinträchtigt deren Grundstückseigentum (Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10 und V ZR 46/10).
- OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
Verletzung des Eigentums durch Fertigen von Lichtbildern und deren gewerbliche …
Auf - zugelassene - Revision hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10; im Folgenden: RU) das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen: Der Bundesgerichtshof hat - anders als der Senat - eine Eigentumsverletzung durch ungenehmigtes Fotografieren der Parkanlagen und Gebäude von nicht dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücken der Klägerin bejaht, sich an einer Verurteilung der Beklagten zu Unterlassung und Auskunft aber deshalb gehindert gesehen, weil das Eigentum der Klägerin bestritten und nicht nachgewiesen sei (RU Tz. 32).
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