Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92 |
Volltextveröffentlichungen
- HRR Strafrecht
§ 406e Abs. 1 StPO; § 406e Abs. 4 S. 2 StPO; § 161a Abs. 3 S. 2; § 23 EGGVG
Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft an den Verletzten.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Rechtsbehelf des Beschuldigten gegen Akteneinsicht des Verletzten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 112
- NJW 1993, 1341
- MDR 1993, 460
- NStZ 1993, 351
- StV 1993, 118
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem …
Die Gewährung von Akteneinsicht in Strafsachen ist weitgehend in der Strafprozeßordnung geregelt, so unter anderem für Verteidiger (§ 147 StPO), für Privatkläger und Nebenkläger (§§ 385 Abs. 3, 397 Abs. 1 Satz 2 StPO), für den Verletzten (§§ 406 e Abs. 4 Satz 2 i.V. m. § 161 a Abs, 3 Satz 2 - 4 StPO; vgl. BGHSt 39, 112 ff.) sowie verfahrensunbeteiligte Dritte (vgl. die Neuregelung der §§ 474 ff. StPO durch das StVÄG 1999 vom 2. August 2000 - BGBl. I 1253). - BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96
Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen …
Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. nur BGHSt 39, 112, 114 f; 40, 272, 279; BGH StV 1996, 546, 547; StV 1997, 132, 133 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ferner BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 235). - BGH, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
Verfahrensrecht - Ablehnung umfassender Akteneinsicht durch Generalbundesanwalt
Bei der Prüfung gemäß § 406 Abs. 2 Satz 1 StPO ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift einen vertretbaren Ausgleich im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten sucht (BGHSt 39, 112, 115).Bei der Prüfung gemäß § 406 Abs. 2 Satz 1 StPO ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift einen vertretbaren Ausgleich im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten sucht (BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92, BGHSt 39, 112, 115;… LöweRosenberg/Hilger, aaO Rn. 3;… vgl. auch BT-Drucks. 10/5305, S. 18).
- OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185 Abs. 3; StPO § 406e
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 10.03.2006 - 4 VAs 1/06
Rechtsschutz für den durch eine Straftat Verletzten gegen die Gewährung …
Ebenso hat der BGH (St 39, 112 = NStZ 1993, 351 mit Anm. Otto) zu § 406 Abs. 4 Satz 2 StPO in der bis zum Inkrafttreten des StVÄG 1999 geltenden Fassung im umgekehrten Fall entschieden, dass der Beschuldigte das Landgericht anrufen kann, wenn die Staatsanwaltschaft dem Verletzten Akteneinsicht gewährt. - OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
NWDSG § 16 Abs. 1 lit. c; RiStBV Nr. 185; StPO § 147
Der Senat (Beschluß vom 20.12.1990, 1 VAs 54/90, NStZ 1991, 352 (353)) vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NStZ 1993, 351 f.) die Auffassung, daß die staatsanwaltschaftliche Entschließung über die Gewährung von Akteneinsicht an Verletzte analog § 406e IV 2 StPO für den Beschuldigten anfechtbar ist. - OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185
Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NStZ 1993, 351 f) in seinem Beschluß vom 20.12.1990, 1 VAs 54/90, NStZ 1991, 352 (353) die Auffassung, daß die staatsanwaltschaftliche Entschließung über die Gewährung von Akteneinsicht an Verletzte analog 406 e IV 2 StPO für den Beschuldigten anfechtbar ist. - LG Berlin, 25.09.2000 - 533 Qs 33/00 Eine solche nimmt die Rechtsprechung an, wo zur Beurteilung eines Sachverhaltes oder einer Sachverhaltsvariante, den/die der Gesetzeswortlaut nicht erfasst, ein für billig oder zumindest für zweckmäßig gehaltenes Ergebnis durch die Gesetzesanwendung auch im Wege der Auslegung nicht zu erreichen ist (vgl. etwa zur Begründung der entsprechenden Anwendbarkeit des § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 161a Abs. 3 Satz 2 bis 4 StPO auf die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht für den Verletzten: BGHSt 39, 112).
- KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im …
Die Vorschrift des § 406e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (…LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte. - KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands im Ermittlungsverfahren; …
Die Vorschrift des § 406 e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (…LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406 e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte. - LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
Versagung der Akteneinsicht in als "VS-GEHEIM" eingestufte Aktenbestandteile …
