Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1994 - 1 StR 769/93 |
Friedhofsschändung
§ 25 Abs. 2 StGB, Vorbereitungshandlung, § 26 StGB, Mitgestalten des Tatplans
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1995, 122
- NStZ 1995, 331 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.08.1998 - 4 StR 328/98
StGB § 27, § 52, § 53
Beziehen sich solche Hilfeleistungen zugleich auf mehrere Haupttaten, liegt ebenfalls eine einheitliche Beihilfe vor (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Mai 1998 - 1 StR 198/98; ferner BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 2 und 11;… Lackner, StGB 22. Aufl. Rdnr. 22 vor § 52). - BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/94
StGB § 25 Abs. 2, § 211
Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat (§ 25 Abs. 2 StGB ) setzt also nicht etwa voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt nach ständiger Rechtsprechung eine an dere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Beteiligten in dessen Tatentschluß bestärkt (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 1994 - 1 StR 769/93). - LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02 Urteil vom 18.01.1994 (BGH NStZ 1995, 122 ff.) aufgestellten Grundsätzen die gesetzlichen Voraussetzungen.
- KG, 16.02.2005 - 1 Ss 383/04
Prüfung der tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Begehungsweise bei einer …
Als Tatbeitrag zu ihrer Begründung reicht eine Vorbereitungshandlung in Form einer psychischen Beeinflussung des die Tat ausführenden Genossen durch Bestärkung des Tatentschlusses aus und kann dann auch eine Absprache über die Tatausführung genügen (vgl. BGH NStZ 1995, 122). - BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
