Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99   

Aus der Tasche gefallenes Mobiltelefon

§§ 249, 246 StGB: Unterschlagung (und versuchter Raub), nicht vollendeter Raub, wenn nach der Gewaltanwendung der Täter ohne weitere Gewaltanwendung eine andere, zufällig griffbereite, Sache des Opfers an sich nimmt (Anmerkung: zweifelhaft, wohl zumindest Diebstahl, vgl. «gefesselter Hotelportier»);

§ 55 StGB, nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht, auch wenn die einzubeziehende Strafe inzwischen schon erledigt ist

Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01  

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Vielmehr ist so regelmäßig auch in anderen Fällen der Gesamtstrafaufhebung zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein erlangter Rechtsvorteil durch nachträgliche Gesamtstrafbildung nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 -).
  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08  

    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere

    Vielmehr ist regelmäßig so zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein durch nachträgliche Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99).

    Vielmehr ist regelmäßig so zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein durch nachträgliche Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a m.w.N.).

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