Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Makler muss nicht prüfen
- zimmermann-notar-rostock.de
Sorgfaltspflicht: Übernahme von Verkäuferinformationen in das Maklerexposé
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilienmakler - Sorgfaltspflichten bei der Übernahme von Informationen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (11)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Muss der Makler beim Hausverkauf Verkäuferangaben auf ihre Richtigkeit überprüfen? // Die Haftung des Maklers für Angaben über das Objekt
- bethgeundpartner.de (Kurzinformation)
Makler- und Bauträgerrecht: Ungeprüfte Weitergabe von Objektinformationen
- ra-heinicke.de (Kurzinformation)
Maklerrecht: Prüfungspflicht des Maklers
- blogspot.com (Kurzinformation)
Manchmal haftet auch der Makler ...
- ra-heinicke.de
, S. 3 (Kurzinformation)
Prüfungspflicht des Maklers
- kanzlei-klumpe.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Sorgfaltspflicht des Maklers bei Übernahme von Informationen des Käufers
- baurechtsurteile.de (Kurzinformation)
Wie weit reichen Prüfungs- und Aufklärungspflichten des Maklers?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Angaben im Maklerexposé
- finanztip.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflicht des Maklers
- finanztip.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten des Maklers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Immobilienkäufer kann Makler nicht für Falschangaben des Verkäufers haftbar machen - Makler darf regelmäßig auf Angaben des Verkäufers vertrauen
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüfungspflicht des Maklers bezüglich Verkäuferobjektangaben? (IMR 2007, 132)
- mietrecht.net
, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)
Maklerexposé: Muss der Makler die Objektangaben des Verkäufers überprüfen? (Engel; info M 3/2007, S. 129)
- finanztip.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 280, 652 BGB
Prüfungspflicht des Maklers bezüglich Verkäuferobjektangaben? - bethgeundpartner.de
(Entscheidungsbesprechung)
Maklerexposé: Muss der Makler die Objektangaben des Verkäufers überprüfen?
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 06.04.2005 - 22 O 24/05
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
- BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 711
- MDR 2007, 710
- NZM 2007, 335
- VersR 2007, 793
- WM 2007, 794
- IMR 2007, 132
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01
Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …
Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06) entwickelten Grundsätzen, von denen abzuweichen kein Anlass besteht, steht der Makler zu seinem Auftraggeber als dessen Interessenvertreter in einem besonderen Treueverhältnis, aus dem sich für ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben bestimmte Nebenpflichten ergeben.Wie weit die Unterrichtungspflicht zu ziehen ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab (vgl. BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 6 f.).
Auch die Überlassung der "Verkaufswertgutachten" vom 3. Februar 1995 (Bl. 66 ff. d. A.) durch die ehemalige Beklagte zu 3.) an die Kläger führt nicht dazu, dass die ehemalige Beklagte zu 3.) im Verhältnis zu den Klägern quasi als Anlagevermittler anzusehen ist und die in diesem Bereich geltenden Haftungsmaßstäbe anzuwenden sind (vgl. hierzu BGH v. 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642, und klarstellend BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 7).
Hiervon abgesehen schuldet der Makler jedoch seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen; insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 8).
- BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06
Immobilien - Falschauskunft über Restitutionsbefangenheit des Grundstücks
Konnte sie die hier nach dem Vorbringen des Beklagten mehrfach und bei verschiedenen Gelegenheiten gestellte Frage nicht aus eigener Kenntnis beantworten, durfte sie sich auch nicht ohne weiteres die von der Verkäuferin erteilte Auskunft zu eigen machen oder sich ihr verstärkend anschließen (vgl. Senatsurteile vom 28. September 2000 - III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642; vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06 - NJW-RR 2001, 711, 712 Rn. 11 f), weil der Beklagte die besondere Bedeutung seiner Fragestellung für seinen Kaufentschluss deutlich gemacht hatte. - OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09
Immobilienmakler - Verwirkung der Courtage bei fehlenden Angaben im Exposé?
Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können und ihn vor Schaden bewahren können (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff - Urteil vom 18.01.1007, III ZR 146/06 in juris Rn 11. BGH NJW 2000, 3642 (3642) - Bd. I Bl. 145 f d.A.).Steht ihm eine solche hinreichende Grundlage nicht zur Verfügung, muss er zumindest diesen Umstand offen legen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 12, BGH aaO).
insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 13. OLG Hamm - Urteil vom 06.02.2003, 18 U 68/02 in juris Rn 12).
- OLG Köln, 25.09.2007 - 24 U 45/07 Die Interessenwahrung gebietet dem Makler, den Auftraggeber über alle ihm, dem Makler, bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände aufzuklären, die sich auf den Abschluss des Hauptgeschäfts beziehen und für den Willensentschluss des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH NJW 1982, 1145; BGH NJW-RR 2007, 711 (712 Tz 11)).
Erkundungs- und Nachforschungspflichten treffen den Makler aber regelmäßig nicht (BGH NJW-RR 2007, 711 (712 Tz 13); OLG Hamm - 18 U 10/05 - v. 24.4.2006, zitiert nach der juris-Rechtsprechungsdatenbank;… Münchener Kommentar-Roth, BGB, 4. Auflage (2005), § 652 Rn 258).
- LG Berlin, 22.09.2011 - 5 O 430/10
Immobilienmakler - Makler macht falsche Angaben: Kein Maklerlohn!
Zwar darf der Makler Informationen, die er von dem Verkäufer enthalten hat, grundsätzlich ungeprüft gegenüber Interessenten wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.1.2007 - III ZR 146/06).Zwar darf der Makler Informationen, die er von dem Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.1.2007, - III ZR 146/06 -).
- BGH, 03.05.2007 - III ZR 162/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Sorgfaltspflichten …
Das angefochtene Urteil steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich den Senatsurteilen vom 28. September 2000 (III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642) und vom 18. Januar 2007 (III ZR 146/06 - EBE/BGH 2007, 95), in denen die Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers in ein Exposé umrissen worden sind, in Einklang. - OLG Stuttgart, 02.02.2011 - 3 U 154/10
Immobilienmakler - Makler muss baurechtliche Genehmigung nicht prüfen!
Wie weit die Unterrichtungspflicht im Einzelnen zu ziehen ist, hängt von den Umständen des konkreten Falles ab (BGH NJW 2000, 3642, NJW-RR 2007, 711). - AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 273/11
Immobilienmakler - Weitergabe von Informationen: Welche Prüfungspflicht?
Der Makler darf Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06), nur wenn die Informationen für ihn ersichtlich unzutreffend sind, muss er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, 11 U 170/02).
