Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 184b Abs. 1 Nr. 2 Var. 4, Abs. 3 Alt. 2 StGB
    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches Zugänglichmachen; Tätigkeit als Moderator; zugangsgeschützte Foren und Chats); bandenmäßiges Unternehmen des Drittbesitzverschaffens kinderpornographischer Schriften.

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugänglichmachen von kinderpornografischen Dateien im Rahmen geschlossener Benutzergruppen durch "posten" von leicht veränderten Internetadressen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Kinderpornographie - Anwendungsbereich des § 184 b StGB erneut erweitert // Strafbarkeit gemäß § 184 b StGB bereits durch Verlinkung möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besitz an Dateien im Cache

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet




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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11  

    Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige)

    Der Senat hat durch Urteil vom 18. Januar 2012 im Parallelverfahren 2 StR 151/11 bereits entschieden, dass das Betreiben eines Internet-Boards nebst den dazugehörigen Chats zum Austausch kinderpornographischer Bild- und Videodateien und das eigene Bereitstellen entsprechender Links auf dem Board rechtlich als (bandenmäßige) Verbreitung kinderpornographischer Schriften in der Variante des öffentlichen Zugänglichmachens (§ 184b Abs. 1 Nr. 2 Var. 4, Abs. 3 Alt. 2 StGB) zu werten ist und dass das eigene Posten von Links auf kinderpornographische Dateien in den zu dem Board gehörenden Chats den Tatbestand des (bandenmäßigen) Unternehmens des Drittbesitzverschaffens kinderpornographischer Schriften (§ 184b Abs. 2, Abs. 3 Alt. 2 StGB) erfüllt.
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