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   BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1955, 665



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02  

    Immobilien - Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten

    Der abgeschwächten Kontrolle auf offenbare Unbilligkeit der Leistungsbestimmung durch einen Dritten liegt ein Richtigkeitsvertrauen zugrunde, das nur gegenüber einem neutralen Dritten gerechtfertigt ist (vgl. Staudinger/Rieble, aaO, § 317 Rdn. 2; auch Senat, Urt. v. 18. Februar 1955, V ZR 110/53, NJW 1955, 665 für die Gefahr einer Interessenkollision bei Behörde als Schiedsgutachter).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92  

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Bei ihr handelt es sich rechtlich allerdings nicht um einen Schiedsspruch im Sinne der §§ 1025 ff ZPO , sondern um die Wertbestimmung durch einen Schiedsgutachter, denn das "Schiedsgericht" soll lediglich ein Element der Entscheidung festlegen, nicht aber anstelle des ordentlichen Gerichtes endgültig über den Gegenleistungsanspruch entscheiden (vgl. Senatsurt. v. 18. Februar 1955, V ZR 110/53, NJW 1955, 665).
  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 21 U 76/02  

    Schiedsgutachter - Unverbindlichkeit seines Gutachtens

    In einem derartigen Fall ist allein die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Schiedsgutachter kein Grund, das Schiedsgutachten als unverbindlich anzusehen, vgl. BGH NJW 1955, 665; DB 1968, 751.
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