Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1998 - XII ZB 156/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist nach Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1998, 1575



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06  

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

    Maßgeblich für den Wiedereinsetzungsgrund der Bedürftigkeit ist, bis zu welchem Zeitpunkt sich eine Partei für bedürftig halten darf (BGH FamRZ 1998, 1575; BGH VersR 2000, 383).
  • OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10  

    Insolvenzanfechtung: Nachweis einer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Fristwahrung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein PKH-Gesuch entschieden werden konnte (BGH FamRZ 1998, 1575; FamRZ 2005, 2062; MDR 2006, 166; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 233 Rn. 23 unter dem Stichwort "Prozesskostenhilfe").
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