Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • oeffentliche-auftraege.de

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: Vorlagepflicht besteht bei Abweichungen von tragenden Begründungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107
    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Aufhebung der Aufhebung ist zulässig!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Aufhebung ist zulässig! (IBR 2003, 262)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Formalismus bei Vergabe: Zwingender Ausschluss wegen fehlender, wettbewerblich unerheblicher Typenangaben! (IBR 2003, 430)

  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vergaberecht - Rechtsweg nach Aufhebung einer Ausschreibung

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  • hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vergaberecht - Rechtsweg nach Aufhebung einer Ausschreibung (RA Birgit Ortlieb)

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von der Vergabe bei fehlenden Angaben auch, wenn sie nicht notwendig sind!

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer auch nach Aufhebung der Ausschreibung durch Auftraggeber

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, §§ 97 Abs. 2 und 7, 107, 114 Abs. 2, und 124 Abs. 2 ; Verdingungsordnung für Bauleistungen A, §§ 25 No. 1 Abs. 1 Abschnitt 2, und 26
    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung" von RA Dr. Ute Jasper / RA Stefan Pooth, original erschienen in: NZBau 5/2003, 261 - 264.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 154, 32
  • MDR 2003, 1069
  • NZBau 2003, 293
  • NJ 2003, 536
  • WM 2003, 1390
  • BauR 2003, 1091 (Ls.)
  • IBR 2003, 262
  • IBR 2003, 430
  • NVwZ 2003, 1149
  • VergabeR 2003, 313
  • ZfBR 2003, 401



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Wird zitiert von ... (642)  

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06  

    Vergabe - Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig!

    Dabei kann dahinstehen, ob der öffentliche Auftraggeber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, obwohl diese Regelung als Kann-Vorschrift formuliert ist, nicht ohnehin in jedem Fall einem Zwang unterworfen ist, nicht der Ausschreibung entsprechende Angebote von der Wertung auszuschließen (so z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575), weil wie bei der Vergabe von Bauleistungen auch bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Sinne der VOL/A der Grundsatz gilt, dass alle in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Vorgaben als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, und weil ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB voraussetzen, nur zu erreichen ist, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45).

    Auch der vorliegende Fall (vgl. schon BGHZ 154, 32, 37 f.) bietet keinen Anlass zu abschließender Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Regeln, die das Vergabeverfahren betreffen, von § 97 Abs. 7 GWB ausgenommen sind oder ob die Vorschrift ausnahmslos alle Bestimmungen über das Vergabeverfahren erfasst, die vom öffentlichen Auftraggeber im Anwendungsbereich des § 100 GWB einzuhalten sind.

    Da es allein Sache des öffentlichen Auftraggebers ist, einen Bedarf zur Beschaffung auszuschreiben und die Bedingungen festzulegen, die ergänzend zu den auf gesetzlicher Grundlage bestehenden Regeln in dem ausgeschriebenen Verfahren zu beachten sind, und der öffentliche Auftraggeber nicht das Recht hat, über die Handlungsfreiheit am Auftrag interessierter Unternehmen zu verfügen, ist ein Bieter schon nicht verpflichtet, (nur) mit einem der Ausschreibung entsprechenden Angebot hervorzutreten (vgl. BGHZ 154, 32, 45; anders Müller-Wrede/Schade, VergabeR 2005, 460, 465).

    d) Mit der Feststellung, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt ist, setzt sich der Senat schließlich auch nicht zu seiner Entscheidung vom 18. Februar 2003 (BGHZ 154, 32) in Widerspruch (so auch OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 195, 198).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04  

    Vergabe - Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

    Das ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. BGHZ 154, 32, 35 f. m.w.N.).

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, BGHZ 154, 32, 45 = VergabeR 2003, 558 m. Anm. Kus).

    Für in der Ausschreibung geforderte Einheitspreisangaben zu einzelnen Leistungspositionen gilt daher nichts anderes als für sonstige Erklärungen nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nicht nur zum Hersteller oder zum Fabrikat eines zu liefernden Bauteils gefordert, sondern sind auch Angaben zum Typ eines anzubietenden Produkts zu machen, dann kann das Fehlen der geforderten Angabe zum Typ eines Produkts nach der Rechtsprechung des Senats zur Gewährleistung der erforderlichen Vergleichbarkeit der Angebote nicht schon deshalb ohne weiteres als unerheblich betrachtet werden, weil es innerhalb der Produktpalette eines Fabrikats/Herstellers ein Modell gibt, das die in den Ausschreibungsunterlagen ansonsten verlangten Kriterien erfüllt (BGHZ 154, 32, 46).

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04  

    Vergabe - Unzumutbare Vorgabe nicht erfüllt: Kein Ausschluss!

    Ein Ausschluss kommt danach nicht in Betracht, soweit die Ausschreibungsbedingungen eine technisch unmögliche Leistung verlangen (Fortführung von Sen.Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.).*).

    Eine solche Abweichung führt - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A (vgl. nur Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.; zuletzt Urt. v. 24.05.2005 - X ZR 243/02, NZBau 2005, 703).

    War diese Vorgabe der Ausschreibung tatsächlich objektiv nicht erfüllbar, wäre sie für die Bieter unzumutbar mit der Folge, dass Angebote, die sie nicht einhalten, nicht ausgeschlossen werden dürften (vgl. Sen.Beschl. v. 18.02.2003, aaO, 296).

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