Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 24 StPO; § 26a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 174a Abs. 2 StGB
Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine Umgehung durch Befangenheitsantrag hinsichtlich einer falschen Wiedergabe von Zeugenaussagen); Verwerfung einer Richterablehnung als unzulässig (völlig ungeeignete Begründung; Unzulässigkeit); Verfahrensrüge (Begründungspflicht); sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Ausnutzung der Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit; Täuschung über medizinische Indikation). - bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei völliger Ungeeignetheit der vorgebrachten Gründe; sexueller Missbrauch eines Kranken unter dem Deckmantel medizinischer Betreuung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.04.2003 - 114-18/01
- BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
- BGH, 04.06.2004 - 2 StR 462/03
- BVerfG, 09.07.2004 - 2 BvR 836/04
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 630
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beschwerdeführers auf den Antrag des Generalbundesanwalts und die Gegenerklärung des Beschwerdeführers als offensichtlich unbegründet verworfen ( NStZ 2004, S. 630 f.). - BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Unzulässig wäre auch der Versuch, einen Streit über das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zum Gegenstand des Ablehnungsverfahrens zu machen, weil der Ort, um den entscheidungserheblichen Inhalt der Beweisaufnahme festzustellen, das Urteil ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 10 m.w.N.). - OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses
Die Revision des Angeklagten ist durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2004 (Az 2 StR 462/03) als offensichtlich unbegründet verworfen worden. - BGH, 02.06.2005 - 5 StR 180/05 Unzulässig wäre auch der Versuch, einen Streit über das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zum Gegenstand des Ablehnungsverfahrens zu machen, weil der Ort, um den entscheidungserheblichen Inhalt der Beweisaufnahme festzustellen, das Urteil ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 10 m.w.N.).
