Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den GmbH-Geschäftsführer
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 43 Abs. 2, 3; ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers - Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH-Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schadensersatzansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH-Geschäftsführer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht - Beweislast bei Ersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer
Kurzfassungen/Presse (4)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
BGH zur Geschäftsführerhaftung bei verlustbringendem Geschäft
- beck-blog (Kurzinformation)
Verjährungsfrist für Organhaftungsansprüche
- pwclegal.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer bei nichtkostendeckendem Geschäft
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 18.2.2008, Az.: II ZR 62/07 (Haftung des Geschäftsführers: Darlegungs- und Beweislast der GmbH für Schäden durch möglicherweise pflichtwidriges Verhalten)" von RA Dr. Rüdiger Werner, original erschienen in: GmbHR 2008, 490 - 491.
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 20.04.2005 - 33 O 216/03
- OLG Naumburg, 07.03.2007 - 6 U 74/05
- BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2008, 905
- ZIP 2008, 736
- VersR 2008, 1355
- WM 2008, 696
- DB 2008, 2354
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08
Gesellschaftsrecht - Beweislast des Geschäftführers bei Zahlung an sich selbst
Für einen Anspruch nach § 43 Abs. 2 GmbHG muss die klagende Gesellschaft nur darlegen und beweisen, dass ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist, während der Geschäftsführer darlegen und beweisen muss, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat (Sen. Beschl. v. 18. Februar 2008 - II ZR 62/07, ZIP 2008, 736 m.w.Nachw.). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 252/10
Gesellschaftsrecht - Veräußerung von Gesellschaftsvermögen in der Liquidation
Dass der Ersatzbetrag jedenfalls später zur Gläubigerbefriedigung erforderlich geworden ist, reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 193/02, ZIP 2003, 945, 946; Urteil vom 18. Februar 2008 - II ZR 62/07, ZIP 2008, 736 Rn. 11). - KG, 24.02.2011 - 19 U 83/10
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH gegenüber …
Demgegenüber muss der Geschäftsführer Umstände dafür dartun und beweisen, dass das schadensauslösende Verhalten nicht pflichtwidrig gewesen ist oder ihn zumindest kein Schuldvorwurf hinsichtlich der Pflichtverletzung trifft (st. Rspr., BGH, NZG 2008, 751 Tz. 42; NZG 2008, 314 Tz. 8; NZG 2003, 81 Tz. 8).Insoweit kommen ihr jedoch für Kausalität und Schaden die Grundsätze des Anscheinsbeweises und die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zu Gute, da an den Schadensnachweis keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Gesellschaft tatsächlich nicht erfüllen kann (BGH, NZG 2008, 314 Tz. 8 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10
Schadenersatz der GmbH gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG …
Insoweit trifft die klagende Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2008 - II ZR 62/07, NJW-RR 2008, 905, Juris Rz. 8).Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (vgl. BGH - II ZR 62/07, Juris-Rz. 8 m. w. N.).
- BGH, 15.05.2012 - KVR 34/11
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
Ist die Entscheidung - wie hier - auch auf eine Hilfsbegründung gestützt, muss die Nichtzulassungsbeschwerde zudem aufzeigen, dass die Hilfsbegründung unzutreffend, die klärungsbedürftige Rechtsfrage mithin entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 - II ZR 62/07, ZIP 2008, 736 Rn. 7; Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZR 247/03, NJW 2004, 1167, 1168; Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ZR 82/02, BGHZ 153, 254, 256 f.). - OLG München, 04.08.2010 - 15 U 4975/08
Anwaltshaftung: Anspruch des Mandanten auf Ersatz der Kosten für eine …
Diese Rechtsprechung wird fortgesetzt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2008, II ZR 62/07. - OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
Abfindung des GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafters: Anwendbarkeit spezieller …
Sie hat damit bereits die Möglichkeit einer Schädigung im Sinne von § 43 Abs. 2 GmbHG nicht hinreichend dargetan, sodass es nicht darauf ankam, ob sich der Kläger insoweit entlasten konnte (BGH NJW 2003, 358; BGH NJW-RR 2008, 905).
