Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 22 StGB; § 249 StGB; § 242 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 46 Abs. 3 StGB; § 50 StGB
Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch; Vollendung); Wegnahme (Einstecken eines Gegenstandes in die Kleidung; Gewahrsam); Urteilsformel (besonders schwerer Raub); Doppelverwertungsverbot. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- strafrecht-online.de
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Verwenden bzw. lediglich Beisichführen von gefährlichem Werkzeug und Annahme der Vollendung eines Raubs bei Bedrohen eines Opfers mit einem abgebrochenem Schraubenzieher - Erforderlichkeit der konkreten Gefahr einer erheblichen Verletzung aufgrund der Art des Einsatzes eines objektiv gefährlichen Tatmittels für das Bejahen des Begriffs "Verwenden" - Begründung neuen Gewahrsams und damit Vollendung einer Wegnahme durch das Einstecken von aus einer Kasse entwendetem Geld in die eigenen Kleider - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwenden bzw. lediglich Beisichführen von gefährlichem Werkzeug und Annahme der Vollendung eines Raubs bei Bedrohen eines Opfers mit einem abgebrochenem Schraubenzieher; Erforderlichkeit der konkreten Gefahr einer erheblichen Verletzung aufgrund der Art des Einsatzes eines objektiv gefährlichen Tatmittels für das Bejahen des Begriffs "Verwenden"; Begründung neuen Gewahrsams und damit Vollendung einer Wegnahme durch das Einstecken von aus einer Kasse entwendetem Geld in die eigenen Kleider
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Qualifiziertes Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges liegt auch bei dessen Verwendung zu Drohungszwecken vor
Besprechungen u.ä.
- strafrecht-online.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 249, 250 StGB
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs - Vollendung des Raubtatbestandes
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.02.2010, Az.: 3 StR 556/09 (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Vollendung des Raubtatbestandes)" von RA Dr. Lucian Krawczyk, original erschienen in: StRR 2010, 231 - 232.
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2011, 158
- StV 2010, 628
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09
Präimplantationsdiagnostik; PID; Embryo; Blastozystenbiopsie; pluripotente …
aa) Das Merkmal des Verwendens ist in § 2 Abs. 1 ESchG - wie im Rahmen anderer Strafvorschriften auch (vgl. zu § 250 StGB BGH NStZ 2004, 556; 2008, 687; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09) - als zweckgerichteter Gebrauch zu verstehen. - BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12
Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als …
Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 52, 257 und BGH NJW 2004, 3437; StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 190/10
Besonders schwerer Raub (Verwenden eines neutralen Gegenstandes in gefährlicher …
Für den Fall einer Verurteilung gemäß § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wäre auf "besonders schweren Raub" zu erkennen, da die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat die Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation notwendig macht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 mwN).
- BGH, 08.06.2010 - 3 StR 162/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; maßgeblicher Zeitpunkt der …
Im Falle einer erneuten Verurteilung gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wird auf besonders schwere räuberische Erpressung zu erkennen sein; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat macht die Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation notwendig (vgl. BGH, Urt. vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 - m. w. N.). - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …
Kein Verwenden ist dagegen das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen geschieht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 9 mwN). - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …
Kein Verwenden ist dagegen das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen geschieht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 9 mwN).
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