Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der Grundsteuer als öffentliche Last auf einem Grundstück; Recht des Inhabers einer öffentlichen Last auf einem Grundstück auf abgesonderte Befriedigung aus dem durch den Insolvenzverwalter im Wege der freihändigen Veräußerung erzielten Erlös

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Keine abgesonderte Befriedigung für Inhaber öffentlicher Last

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Absonderungsrecht der Gemeinde am Erlös des mit Grundsteuer belasteten Grundstücks bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuerrückstände in der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 49, 165; ZVG § 10; GrStG § 12
    Kein Absonderungsrecht der Gemeinde am Erlös des mit Grundsteuer belasteten Grundstücks bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine abgesonderte Befriedigung der Gemeinde (des Zweckverbandes) aus dem Erlös eines freihändigen Grundstücksverkaufs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine abgesonderte Befriedigung des Inhabers einer öffentlichen Last bei freihändigem Verkauf des belasteten Grundstücks

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Absonderungsrecht der Gemeinde am Erlös des mit Grundsteuer belasteten Grundstücks bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Befriedigung von Immobiliargläubigern - Anmerkung zu BGH, ZInsO 2010, 764 und ZInsO 2010, 914" von Dr. Olaf Büchler, original erschienen in: ZInsO 2011, 718 - 721.

Verfahrensgang

  • AG Gera, 11.04.2008 - 2 C 935/07
  • LG Gera, 22.04.2009 - 1 S 137/08
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1022
  • ZIP 2010, 994
  • MDR 2010, 895
  • NVwZ-RR 2010, 535
  • NZI 2010, 482
  • WM 2010, 975
  • Rpfleger 2010, 441



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10  

    Wohnungseigentum - Hausgeldansprüche in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

    Dies hat der Senat für die unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG fallende Grundsteuer bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NZI 2010, 482 Rn. 6); für das Vorrecht der Hausgeldansprüche gilt nichts Anderes.
  • LG Landau/Pfalz, 17.08.2012 - 3 S 11/12  

    Zwangsvollstreckung - Absonderungsrecht der WEG bei Freihandveräußerung

    Für diese ist anerkannt, dass die gesetzliche Haftung des Grundstücks nach § 12 GrStG bei einer freihändigen Veräußerung nach Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Steuerforderung fortbesteht (vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2010, IX ZR 101/09, Rz. 11 m.w.N., zit. nach ).

    Vielmehr erwirbt sie im Wege der dinglichen Surrogation infolge des Untergangs ihres Absonderungsrechts am Wohnungseigentum ein Absonderungsrecht am Veräußerungserlös im selben Umfang (vgl. dazu BGH, Urt. v. 11.03.2010, IX ZR 34/09, Rz. 8; BGH, Urt. v. 18.02.2010, IX ZR 101/09, Rz. 11, zit. nach ).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11  

    Zwangsvollstreckung - Ablösung von Ansprüchen bestimmter Rangklassen

    Die Grundsteuer ruht - unabhängig davon, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist - gemäß § 12 GrStG als öffentliche Last auf dem Grundstück und gewährt deshalb ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, ZIP 2010, 994, 995).
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