Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96   

Wurzeln im Tennisplatz

§ 1004 BGB, § 254 BGB analog anwendbar auf den Beseitigungsanspruch, Frage der Zumutbarkeit von Vorkehrungen

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • uni-frankfurt.de

    Einwand der Mitverursachung im Rahmen eines Beseitigungsanspruchs infolge Eigentumsbeeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mitverschulden des gestörten Eigentümers im Rahmen eines Beseitigungsanspruchs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mitverschulden des Grundstückseigentümers bei Beseitigungsanspruch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Das Laub des Nachbarn fällt auf mein Grundstück, kann ich Beseitigung verlangen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarrecht: Tennisplätze und Baumwurzeln (IBR 1997, 422)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 135, 235
  • NJW 1997, 2234
  • NJW-RR 1997, 1308 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1196
  • MDR 1997, 825
  • VersR 1998, 106
  • WM 1997, 1760
  • BB 1997, 1711
  • JR 1998, 240
  • IBR 1997, 422



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00  

    Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück

    Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).

    Den darin liegenden Gedanken der Mitverantwortung des beeinträchtigten Eigentümers für die spätere vorhersehbare Konfliktlage hat der Senat in seinem Tennisplatz-Pappelwurzel-Fall (BGHZ 135, 235, 241) aufgegriffen und in den Vordergrund gestellt.

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03  

    Immobilien - Nachbarrechtliche Ausschlussfrist

    So hat der Senat in den Fällen des Eindringens von Baumwurzeln in die Abwasserleitungen des Nachbarn den Eigentümer für verantwortlich gehalten, weil er den Baum gepflanzt (BGHZ 97, 231; 106, 142; 135, 235; Urt. v. 8.2.1991, V ZR 346/89, NJW 1991, 2826) bzw. unterhalten hat (Urt. v. 21.10.1994, V ZR 12/94, NJW 1995, 395, 396).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04  

    Immobilien - Beseitigung von Bodenkontamination

    Muß zur Beseitigung solcher Baumwurzeln ein auf dem beeinträchtigten Grundstück befindlicher Tennisplatzbelag oder ein Plattenweg entfernt werden, ist der Störer zur Wiederherstellung dieser Anlagen verpflichtet (Senat, BGHZ 135, 235, 238; Urt. v. 28. November 2003, V ZR 99/03, NJW 2004, 603, 604).
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