Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der Klageänderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Vergütung für die Nutzung gemeindlicher Abwasserkanäle
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2002, 1433 (Ls.)
- DÖV 2003, 213 (Ls.)
- BauR 2002, 1831
- NVwZ 2002, 1535
- ZfBR 2002, 810 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01
Verfahrensrecht - Abweichung vom Klageantrag
Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGHZ 117, 1, 5;… BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. = WRP 2001, 804 - Telefonkarte; Urt. v. 18.7.2002 - III ZR 287/01, BGH-Rep 2002, 939, 940;… Urt. v. 30.10.2002 - XII ZR 345/00, NJW 2003, 585, 586; Beschl. v. 10.12.2002 - X ARZ 208/02, NJW 2003, 828, 829, für BGHZ vorgesehen). - BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03
Bauträger - Mängel am Gemeinschaftseigentum: Anspruch einzelner Erwerber?
Dieser wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsziel und die erstrebte konkrete Rechtsfolge, wie sie sich aus dem Klageantrag ergeben, sowie aus dem Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01, BauR 2002, 1831). - BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02
Bauvertrag - Anspruch auf sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts
Denn die Gerichte entscheiden über den Streitgegenstand unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01, BauR 2002, 1831, 1833;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 308 Rdn. 5).
- BGH, 24.07.2003 - VII ZR 99/01
Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot
Denn die Gerichte entscheiden über den Streitgegenstand unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01, BauR 2002, 1831, 1833;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 308 Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06
Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für …
Teilweise ist eine solche Rechtsfolge in anderen Bundesländern gesetzlich ausdrücklich vorgesehen (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 8 KAG Brandenburg; § 11 Abs. 3 SächsKAG; § 17 Abs. 3 KAG Baden-Württemberg) oder wird aus einer Regelung des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes abgeleitet (…OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8. Februar 2001 - 12 A 11746/00 -, zit. nach JURIS zu § 8 Abs. 4 Satz 1 KAG Rheinland-Pfalz; vgl. auch BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 -, zit. nach JURIS).In Betracht kommen dürften jedenfalls für Landes- und Kreisstraßen eher Ansprüche auf Ausgleich der den Straßenbaulastträgern durch die tatsächliche Übernahme der Abwasserbeseitigung seitens der Gemeinden oder Abwasserverbände zugeflossenen Bereicherung (öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch) oder auf Aufwendungsersatz aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juli 2002, a.a.O.;… vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 668b und 746a).
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Für die Beurteilung der Frage, ob die mündliche Verhandlung ungeachtet des gegen jede Prozeßförderungspflicht verstoßenden Verhaltens der Kläger im Rahmen des Ermessens dennoch wiederzueröffnen war, hat der Senat bedacht, dass die Kläger nicht gehindert sind, die ihnen möglicherweise aufgrund einer Haustürsituation zustehenden Rechte in einem weiteren Verfahren geltend zu machen, wenn der Senat im vorliegenden, im übrigen entscheidungsreifen Prozeß hierüber nicht entscheidet (zur Frage der Rechtskraft bei klagabweisendem Urteil vgl. BGH Urt. 18.07.2002 - III ZR 287/01 und BGH Urt. 14.05.2002 -XZR 144/00, WRP 2002, 1001). - OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von …
Die sich so dokumentierende Eindeutigkeit des gebotenen Regelungsverständnisses lässt es demnach für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz nicht zu, die fraglichen Aufwendungen zum Gegenstand einer Gebührenerhebung zu machen so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2001 - 12 A 11746/00 - AS RP-SL 29, 50, m.w.N. und daran anschließend BGH, Urteil vom 18.07.2002 - III ZR 287/01 - UPR 2002, 441 = NVwZ 2002, 1535 = BauR 2002, 1831. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
Wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht
Auch kann hier auf sich beruhen, ob angesichts der Regelung zu § 23 Abs. 5 Satz 3 StrG LSA ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch auf Ausgleich der den Gemeinden durch die tatsächliche Übernahme der Straßenentwässerung seitens des Zweckverbandes zugeflossene Bereicherung bzw. ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht zu ziehen wäre (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.07.2002 - III ZR 287/01 -, NVwZ 2002, 1535 [1537];… Driehaus, a. a. O.), denn jedenfalls ist im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - davon auszugehen, dass die Straßenentwässerung durch die Klägerin auf der Grundlage der sich aus der Verbandssatzung des Zweckverbandes vom 14. Juni 1994 ergebenden Verpflichtung zur Abwasserentsorgung erfolgt ist. - KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
GmbH: Einlagepflicht eines ausgeschiedenen Gesellschafters; GmbH: Einlagepflicht …
Ein einheitlicher Lebenssachverhalt liegt auch dann vor, wenn das Gericht den vom Kläger angeführten vertraglichen Anspruch verneint, jedoch das Begehren auf Grund gesetzlicher Ansprüche begründet sein kann, die an dieselbe Leistung anknüpfen (s. BGH BauR 2002, 1831 für Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag bei Verneinung des vertraglichen Anspruchs). - FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04
Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch …
Im Übrigen entspricht es den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens, dass der Versicherungsnehmer kein Entgelt für die Vermittlung der Versicherung entrichtet; diese wird vielmehr von den Versicherungsgesellschaften an den Vermittler entrichtet (vgl. BGH Urteil vom 14. April 2005 III ZR 287/01 unter 3. c) der Entscheidungsgründe mit weiteren Nachweisen). - VG München, 12.11.2009 - M 10 K 08.2677
Straßenreinigungsgebührenpflicht von Eigentümern öffentlicher Straßen; …
- VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 08.02095
Vorausleistung Verbesserungsbeitrag; Artzuschlag für …
Sie betreiben juristische Internetseiten?