Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BGB § 197 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe gegen unentgeltlichen Besitzer
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 197 a.F.
Anspruch gegen unentgeltlichen Besitzer auf Herausgabe erlangter Gebrauchsvorteile verjährt in der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist - NWB SteuerXpert START
BGB § 197 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Anspruch aus § 988 BGB verjährt in 3 Jahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2004, 89 (Ls.)
- NZM 2003, 912
- NJ 2004, 29
- WM 2004, 193
- DB 2003, 2649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04
Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung
cc) Der Anspruch entspricht zudem in seiner Funktion und Ausrichtung dem Anspruch des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer auf Herausgabe der Nutzungen nach § 988 BGB, der der regelmäßigen Verjährung unterliegt (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, VIZ 2003, 480 f.).Die Vorschrift sollte eine Ansammlung rückständiger wiederkehrender Leistungen und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden verhindern (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, aaO).
- BGH, 22.06.2007 - V ZR 136/06
Immobilien - Gutgläubige, unentgeltliche Nutzung durch Zuordnungsbeteiligten
Ansprüche aus § 988 BGB unterlagen zunächst einer Verjährungsfrist von 30 Jahren (Senat, Urt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, BGH-Report 2003, 1188 f.). - BGH, 17.06.2005 - V ZR 209/04
Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung
cc) Der Anspruch entspricht zudem in seiner Funktion und Ausrichtung dem Anspruch des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer auf Herausgabe der Nutzungen nach § 988 BGB, der der regelmäßigen Verjährung unterliegt (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, VIZ 2003, 480 f.).Die Vorschrift sollte eine Ansammlung rückständiger wiederkehrender Leistungen und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden verhindern (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, aaO).
- BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung
cc) Der Anspruch entspricht zudem in seiner Funktion und Ausrichtung dem Anspruch des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer auf Herausgabe der Nutzungen nach § 988 BGB, der der regelmäßigen Verjährung unterliegt (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, VIZ 2003, 480 f.).Die Vorschrift sollte eine Ansammlung rückständiger wiederkehrender Leistungen und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden verhindern (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, aaO).
- OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
Immobilien - Leihvertrag über Nutzung des Grundstücks konkludent vereinbart?
Dies allein mag zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes hinsichtlich der Unentgeltlichkeit der Nutzung zwar nicht ausreichen (vgl. BGH, VIZ 2003, 480 f.); hier liegen jedoch weitere besondere Umstände vor:.Auch der weiteren von den Klägern zitierten Entscheidung des BGH (BGH, VIZ 2003, 480 f.) liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.
- KG, 11.05.2006 - 8 U 220/05
Vermögensrecht - Miet-Rückzahlungsanspruch, wenn Mieter Eigentümer wird?
Die Frage einer Anspruchskonkurrenz zwischen dem gesetzlichen Anspruch aus § 988 BGB, der nach § 195 BGB a.F. der Verjährungsfrist von 30 Jahren unterfiel (vgl. BGH VIZ 2003, 480), und einem in kürzerer Frist verjährenden vertraglichen Rückzahlungsanspruch stellt sich nicht, da ein solcher nicht besteht. - OLG Rostock, 03.02.2005 - 7 U 76/04
Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für Grundstück gemäß Art. …
Soweit sich die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.07.2003 - Az.: V ZR 275/02 - darauf beruft, dass auch der Anspruch auf Herausgabe von Gebrauchsvorteilen nach § 988 BGB nicht der Verjährung des § 197 BGB a. F. unterfalle und dies auch für den hier streitgegenständlichen Anspruch gelten müsse, vermag dies nicht zu überzeugen. - OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 3 U 60/07
Nichtrückgabe eines Leasinggegenstandes nach vorzeitiger Beendigung des …
Aus dem Urteil des BGH vom 18.07.2003 - V ZR 275/02 = NZM 2003, 912 ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nichts anderes; der BGH hat die Anwendbarkeit der damals dreißigjährigen Regelverjährungsfrist für den Anspruch aus § 988 BGB auf Nutzungsherausgabe in dem von ihm entschiedenen Fall gerade mit dem Fehlen vertraglicher Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner begründet (juris Tz. 11).
