Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung durch Dritte außerhalb der Hauptverhandlung; Aufklärungspflicht); Darlegungsvoraussetzungen für eine Rüge nach § 252 StPO (ergänzender Rückgriff auf die Urteilsgründe). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 3 § 252
Erforderlichkeit der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht, Kenntnis auch ohne Belehrung; Verzicht des Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2007, 712
- StV 2008, 5
- StV 2008, 57
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung …
Bei der Prüfung, ob den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einer Verfahrensrüge entsprochen wurde, kann das Revisionsgericht auch die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).Soweit die Revision zur Beweislage nicht weitergehend vorträgt, kann der Senat im Hinblick auf die umfassend erhobene Sachrüge die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
- BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren …
Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 [insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1]; BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt. - OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
„Spontanäußerung“ der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem …
Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt
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