Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82   

Leichte Linkskurve

§ 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 48
  • NJW 1983, 2889
  • MDR 1983, 1038
  • NStZ 1984, 74



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)  

  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03  

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Das Vergehen des Vollrausches (§ 323 a StGB) hat den Charakter eines Auffangtatbestandes ( BGHSt 32, 48, 50, 51, 52).

    aa) Das Vergehen des Vollrausches (§ 323 a StGB) hat den Charakter eines Auffangtatbestandes ( BGHSt 32, 48, 50, 51, 52).

    Insgesamt zeigt die Struktur des Tatbestands, daß der Gesetzgeber die Verurteilung wegen Vollrausches nicht "schärfer" gewertet wissen wollte als die Verurteilung wegen der Rauschtat (BGH NStZ 1993, 81, 82); zwischen Vollrausch und Rauschtat besteht vielmehr ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt ( BGHSt 32, 48, 56 f.).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02  

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Die Strafbarkeit knüpft damit an das schuldhafte Sich-Berauschen an, nicht an die im Rausch begangene rechtswidrige Tat; diese ist lediglich Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 124 ff.; 32, 48, 54 f.).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01  

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Unter diesen Umständen könnte die eine "mittäterschaftliche" Mitgliedschaft begründende Bandenabrede nur schwerlich nachgewiesen werden, wenn die objektiven Tatbeiträge einzelner als Mitglieder der Gruppierung in Betracht kommender Personen bei den Ausführungshandlungen - zumal in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHSt 32, 48, 56 f.) - jeweils nur als Gehilfentätigkeit zu werten wären.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht