Rechtsprechung
| BGH, 18.08.1989 - 2 StR 223/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Verfalls bei fortgesetztem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1989, 1038 (Schmidt)
- NStZ 1990, 225 (Detter)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
StGB §§ 73, 73a, 73c
Der Vermögensvorteil bestimmt sich unter der früher geltenden Fassung der erwähnten Vorschriften aus der Summe aller Unkosten; soweit im Falle von Rauschgifthandel eine Teilmenge nach Erwerb und Bezahlung von der Polizei sichergestellt wurde, waren auch die hierauf entfallenden Kosten als gewinnmindernd zu berücksichtigen, obwohl insoweit ein Erlös nicht erzielt werden konnte (vgl. BGHR StGB § 73 - Vorteil 2). - BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
StGB §§ 46, 21, 49
Solange das Rauschgift nicht verkauft ist, ist eine Vermögensvermehrung auf Seiten des Angeklagten nicht eingetreten (vgl. dazu Beschl. des Senats vom 18. August 1989 - 2 StR 223/89, zitiert bei Detter NStZ 1990, 225 ). - BGH, 19.11.1992 - 2 StR 532/92
Einziehung und Verfall: Berechnung des Verfallbetrags, Abzug des Kaufpreises für …
Zur Gesamtheit der so zu berücksichtigenden Aufwendungen gehört damit im vorliegenden Falle auch der Betrag von 12.000,-- DM, den der Angeklagte für die am 9. Januar 1988 gelieferten 2 kg Haschisch bezahlt hat (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 2).
