Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 245 Abs. 2 StPO
    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der Revision; Weiterer Sachverständiger; Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präsenter Sachverständiger; Srafhöhe im Durchschnittsfall

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1999, 632
  • StV 1999, 576



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03  

    Strafrecht - Unrichtiger Darstellung börsenrechtlicher Quartalsberichte

    Die Kammer hätte den Sachverständigen zwar vernehmen können, bevor sie über das Ablehnungsgesuch entschied; das Gutachten wäre dann aber (nachträglich) unverwertbar geworden (Senge in KK, 5. Aufl. § 74 Rdn. 14 m.Nachw.; BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 4).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01  

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Ein etwaiger Grenzfall für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit des Gegenteils der Beweistatsache, den der Angeklagte in seiner Antragsbegründung (unter Berufung auf Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 567 ff.) darzutun bemüht war, lag schon angesichts der ersichtlich mangelnden Eignung des benannten rechtskräftig einschlägig bestraften Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 4) gänzlich fern.
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 106/02  

    Umfang der Urteilsprüfung bei Revision des Nebenklägers; keine Prüfung der

    Daß diese Methode zu unrichtigen Ergebnissen führen kann, zeigt sich insbesondere bei Delikten wie Totschlag, bei denen der statistische Regelfall im oberen Bereich des gesetzlichen Strafrahmens anzusiedeln sein wird (vgl. BGH StV 1999, 576, 577).
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  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00  

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Das Revisionsgericht entscheidet als Rechtsfrage, ob das Landgericht über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (BGHR StPO § 74 I 1 Befangenheit 4 = NStZ 1999, 632).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07  

    Befangenheitsrüge gegen Übersetzerin (Bindung an die vom Tatrichter angenommenen

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden ist, die der Tatrichter seinem Ablehnungsbeschluss zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 1994, 388; 1999, 632, 633; NStZ-RR 2002, 66 [bei Becker]).
  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11  

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Bei dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens handelte es sich indes - ebenso wie bei dem Antrag auf Vernehmung des Verteidigers aus dem anderen Verfahren - nicht um einen Beweisantrag; denn er bezeichnete lediglich die vom Sachverständigen erwartete Schlussfolgerung, aber nicht - auch nicht mittels des Verweises auf ein hohes Aggressionspotential des Angeklagten - die konkreten Tatsachen, an die die Bewertung anknüpfen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 207/99, NStZ 1999, 630, 631; Beschluss vom 18. August 1999 - 1 StR 186/99, NStZ 1999, 632, 633; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Urteil vom 2. September 2010 - 3 StR 273/10, NStZ 2011, 106, 107).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 106/02  
    Daß diese Methode zu unrichtigen Ergebnissen führen kann, zeigt sich insbesondere bei Delikten wie Totschlag, bei denen der statistische Regelfall im oberen Bereich des gesetzlichen Strafrahmens anzusiedeln sein wird (vgl. BGH StV 1999, 576, 577).
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