Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09; 5 StR 197/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 2 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte Freiheitsstrafe).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Milderungsgründen bei der Strafzumessung; Bedeutung besonderer Umstände i.S.v. § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Aussetzung einer fast zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung sind auch bei Prognoseentscheidung genannte Milderungsgründe zu beachten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2010, 147



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12  

    Bewährungsentscheidung, Geständnis, Wertigkeit, Relativierung

    Hierbei sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (u.a. Anschluss an BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.).

    Dass diese Milderungsgründe der Tat darüber hinaus 'Ausnahmecharakter' verleihen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB nicht (u.a. Anschluss an BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f. und BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342).

    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).

    Dass diese Milderungsgründe der Tat darüber hinaus einen ' Ausnahmecharakter" verleihen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB nicht (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 158 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig § 56 Rn. 28; Fischer § 56 Rn. 22 ).

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