Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten Rechtsbeschwerdeinstanz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluss
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsbeschluss des Berufungsgerichts nur aufgrund von in der Berufungsinstanz vorgetragenen Tatsachen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 156, 165
- NJW 2004, 71
- ZIP 2004, 280
- MDR 2004, 107
- FamRZ 2004, 180
- VersR 2004, 1023
- WM 2004, 492
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03
Verfahrensrecht - Ausgangskontrolle fristwahrender Faxe
b) Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung versagenden Beschluß des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die nicht schon im Verfahren der Wiedereinsetzung vorgetragen worden sind (im Anschluß an BGHZ 156, 165 ff.).*).Auf den Inhalt der erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung vorgelegten und von den früheren eidesstattlichen Versicherungen abweichenden "Zweiten ergänzenden eidesstattlichen Versicherung" der Rechtsanwaltsfachangestellten L. vom 3. Februar 2003 kann es für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde schon deswegen nicht ankommen, weil im Verfahren der Rechtskontrolle grundsätzlich keine neuen Tatsachen festgestellt werden können (BGHZ 156, 165, 167 f. = Beschluß vom.18. September 2003 - IX ZB 40/03 - FamRZ 2004, 180, 181).
- BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
Insolvenzrecht - Zuständigkeit für Verfahrenseröffnung bei Umzug innh. der EG
- BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Computer-Absturzes
Eine Prüfung von Amts wegen findet insoweit in vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht statt, weil dessen Gegenstand allein die gegen den Verwerfungsbeschluß des Berufungsgerichts erhobenen Rügen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 40/03, Umdr. S. 6, 7).
- BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05
Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren
In Bezug auf die Sache selbst können in der Rechtsbeschwerdeinstanz neue Tatsachen und Beweise grundsätzlich nicht vorgebracht werden (vgl. BGHZ 156, 165, 167 ff). - BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07
Rechtsanwälte - Unwirksame Berufung durch nicht zugelassenen Rechtsanwalt
Die Rechtsbeschwerde gegen einen Verwerfungsbeschluss des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die belegen sollen, dass die Berufungsbegründungsfrist gewahrt war, wenn sie in der Berufungsinstanz nicht vorgetragen worden sind (BGH, Beschl. vom 18.9.2003 - IX ZB 40/03, MDR 2004, 107). - BGH, 09.10.2007 - XI ZB 34/06
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Neues Tatsachenvorbringen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht zulässig (BGHZ 156, 165, 167 f.; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2004 - XII ZB 27/03, NJW 2004, 3490, 3491; Senatsbeschluss vom 23. November 2004 - XI ZB 4/04, NJW-RR 2005, 435, 437). - BGH, 15.03.2005 - X ZB 29/04
Rechtsanwälte - Anforderungen an die Fristenkontrolle
Die Rechtsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die nicht schon im Verfahren der Wiedereinsetzung vorgetragen worden sind; denn im Verfahren der Rechtskontrolle können grundsätzlich keine neuen Tatsachen festgestellt werden (BGHZ 156, 165, 167 ff.; BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367; Beschl. v. 21.07.2004 - XII ZB 27/03, NJW 2004, 3400). - OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
Rechtsanwälte - Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung im Rahmen der NZB
Maßgeblich sind die Zulassungsgründe, auf die der Beschwerdeführer sich berufen oder die er der Sache nach geltend gemacht hat (BGH, NJW 2003, 754 f.) Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sollen nur dann zur Zulassung nötigen, wenn der Rechtsmittelführer sich zu ihnen geäußert hat (BGH, NJW 2004, 71 (72)), eine Divergenz nur dann beachtlich sein, wenn der Beschwerdeführer sie geltend macht (BGH, NJW 2003, 2319 (2320)). - BGH, 05.05.2004 - IV ZB 29/03
Fürsorgepflicht der Gerichte bei drohender Fristversäumnis einer Partei
Die grundsätzlichen Fragen der Hinweis- und Fürsorgepflicht des mit der Sache befaßten Gerichts, bei Rechtsbehelfen einer drohenden Fristversäumnis der Partei entgegenzuwirken, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1343; 1995, 3173, 3175 f.; zur entsprechenden Fürsorgepflicht von Behörden NJW 2002, 3692 f.) und des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. September 2003 - IX ZB 40/03 - NJW 2004, 71 unter III 4; vom 15. Januar 2001 - II ZB 1/00 - NJW 2001, 1430 unter II 3; vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00 - NJW-RR 2000, 1730 unter II 2; vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170 unter 2 a; vom 11. Februar 1998 - VIII ZB 50/97 - NJW 1998, 2291 unter II 2 c; vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908 unter II 2 und öfter) hinreichend geklärt. - BGH, 30.11.2004 - XI ZB 5/04
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung versagenden Beschluß des Berufungsgerichts kann grundsätzlich nicht auf Tatsachen gestützt werden, die nicht schon im Verfahren der Wiedereinsetzung vorgetragen worden sind (BGHZ 156, 165, 167 f.; BGH, Beschluß vom 21. Juli 2004 - XII ZB 27/03, NJW 2004, 3490, 3491). - BGH, 18.10.2004 - II ZB 30/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Einwurfs der Berufungsbegründung …
- BGH, 05.05.2004 - IV ZB 37/03
ZPO § 139, § 234 Abs. 1, § 574 Abs. 2
- AG Essen, 20.06.2006 - 56 Ds 75 362/04
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