Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GG Art. 12; ZPO §§ 78, 574 Abs. 2 Nr. 1, 575 Abs. 3 Nr. 2; EGZPO § 25; BRAO § 209
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und der besonderen Bedeutung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die fehlende Vertretungsbefugnis von "Kammerrechtsbeiständen" in Anwaltsprozessen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 3765
- MDR 2004, 119
- FamRZ 2004, 95
- WM 2004, 491
- BB 2003, 2428
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung
An die Darlegung sind aber dann keine besonderen Anforderungen zu stellen, wenn die zu beantwortende Rechtsfrage sowie ihre Entscheidungserheblichkeit sich unmittelbar aus dem Prozeßrechtsverhältnis ergeben; zur Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache ist ein Hinweis auf Streit in Rechtsprechung und Literatur entbehrlich, wenn der entscheidungserheblichen Rechtsfrage bereits wegen ihres Gewichts für die beteiligten Verkehrskreise grundsätzliche Bedeutung zukommt (BGH, Beschluß vom 18. September 2003 - V ZB 9/03, WM 2004, 491 f.). - BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
Insolvenzrecht - Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters
Indem die Rechtsbeschwerde auf die von der Auffassung des Beschwerdegerichts abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen hingewiesen und im einzelnen ausgeführt hat, aus welchen Gründen entgegen der Ansicht des Landgerichts die Frage, ob der Insolvenzverwalter Steuerberatungskosten als Auslagen geltend machen könne, nicht durch eine eindeutige gesetzliche Regelung ausgeschlossen sei, hat sie in einer den Anforderungen von § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO genügenden Weise zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen Stellung genommen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783, 3784; v. 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765). - BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Zulässigkeit einer Berufung
bb) Soweit das Berufungsgericht in der Berufungsbegründung eine Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Rechtsverstoßes vermisst, hat es - worauf die Rechtsbeschwerde mit Recht hinweist - nicht berücksichtigt, dass sich die Entscheidungserheblichkeit der Aktivlegitimation der Klägerin unmittelbar aus dem Prozessstoff ergibt und somit keiner gesonderten Darlegung bedarf (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765 und vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, BGHZ 159, 135, 138).
- BGH, 08.07.2004 - IX ZB 209/03
Insolvenzrecht - Antrag auf Restschuldbefreiung
Sie hat sich damit die Begründung des Zulassungsausspruchs zu eigen gemacht (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765). - BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07
Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses …
Danach wäre der Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung nur dann hinreichend dargelegt, wenn die Entscheidungserheblichkeit und die Klärungsbedürftigkeit aller oder zumindest einzelner Zulassungsfragen ausnahmsweise keiner besonderen Darlegung bedürften (vgl. etwa BGHZ 159, 135, 138 und BGH, Beschl. v. 18. September 2003, V ZB 9/03, NJW 2003, 3765 - beide zu § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). - OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 16 U 76/08
Formularmäßiger Flugtransportvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher …
Sie hat deshalb im Bereich des Luftverkehr erhebliches Gewicht, was die grundsätzliche Bedeutung der Sache unterstreicht (BGH NJW 2003, 3765). - OLG Köln, 11.09.2009 - 19 U 64/09
Belastungen eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungsprodukten mit …
Zwar kann sich die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage, auch wenn sich an ihr bislang kein Streit in Rechtsprechung oder Literatur entzündet hat, aus ihrem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise ergeben, und zwar dann, wenn ein ganzer Berufsstand betroffen ist (BGH NJW 2003, 3765). - BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs gegen die Zurückweisung einer …
Sie sind im Anwaltsprozess nicht vertretungsberechtigt (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765, 3766). - LG München I, 03.11.2010 - 36 S 12740/10
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestandskraft eines …
Bezugspunkte sind einerseits die in Nr. 2 als selbständiger Zulassungsgrund definierten Kriterien der Fortbildung des Rechts und der Wahrung der Rechtseinheit, andererseits die Praxis der Instanzgerichte (Abweichungen untereinander oder von der Rechtsprechung des BGH) oder nachhaltiger Bedenken im Schrifttum gegen höchstrichterliche Rechtsprechung, notwendige Voraussetzung ist dies aber nicht (BGH NJW 2003, 3765).Grundsätzliche Bedeutung kann sich auch aus dem tatsächlichen oder rechtlichen Gewicht einer Frage für den Rechtsverkehr ergeben (BGH NJW 2003, 3765 : Bedeutung für einen Berufsstand).
- OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
Hinreichende Bestimmtheit eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags
Die Revision wird zugelassen, weil die Frage, ob Erinnerungswerbung abschließend durch die in § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG genannten Merkmale definiert wird, für die beteiligten Verkehrskreise wegen der Auswirkungen auf die Anforderungen, die an die Formulierung eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags zu stellen sind, von Gewicht ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 2003, 3765). - LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11
Zusendung von Werbung per Post gegen den Willen des Empfängers ist …
- OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
- OLG Zweibrücken, 21.12.2005 - 1 U 107/05
- OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09
Immobilienmakler - Zur Vertretungsmacht eines Makler in der Zwangsversteigerung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 12 A 1909/05
