Rechtsprechung
| BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 22 Nr. 1 StPO; § 16 StGB; § 52 StGB; PartG 1994
CDU-Parteispenden-Skandal (schwarze Kasse; "jüdische Vermächtnisse"; "Fall Kanther"; Parteiengesetz 1994); Untreue (Gefährdungsschaden; konkrete Möglichkeit des endgültigen Vermögensverlusts; bedingter Vorsatz; Billigung des tatsächlichen Schadenseintritts; Vorverlagerung der Strafbarkeit); Beweisantizipation; Befangenheit des Richters (unmittelbare Betroffenheit; Mitgliedschaft in geschädigter Partei); Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; wiederholtes Verschweigen). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang mit "Schwarzer Kasse" der hessischen CDU teilweise bestätigt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch teilweise bestätigt
Besprechungen u.ä. (4)
- eckstein-leitner.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unternehmensstrafrecht in der Revision (RA Werner Leitner; StraFo 2010, 323)
- uni-duesseldorf.de
, S. 78 (Entscheidungsbesprechung)
Untreue durch "schwarze Kassen"? (Antje Sadowski; MIP 2007, 78)
- RA ONLINE
, S. 633 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Untreue durch Bildung schwarzer Kassen Fall Kanther
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Paradigmenwechsel in der Schadensdogmatik oder "Viel Lärm um nichts"? // Zur aktuellen Kontroverse um die sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung" (Dr. Christian Becker; HRRS 8/2009, 334 ff.)
Sonstiges (11)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.10.2006, Az.: 2 StR 499/05 (Untreue zum Nachteil politischer Parteien durch Bildung schwarzer Kassen)" von Prof. Dr. Nikolaus Bosch, original erschienen in: JA 2008, 148 - 150.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Bedingter Vorsatz beim Gefährdungsschaden - ein "doppelter Konjunktiv"?" von Vors. RiBGH Armin Nack, original erschienen in: StraFO 2008, 277 - 281.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Gefährdungsschaden bei § 266 in der Rechtsprechung des BGH" von RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, original erschienen in: StraFO 2008, 269 - 277.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von ""Verstecktes" Parteivermögen und Untreue" von Prof. Dr. Andreas Ransiek, LL.M., original erschienen in: NJW 2007, 1727 - 1730.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.10.2006, Az.: 2 StR 499/05 (Untreue zum Nachteil politischer Partei durch Bildung "schwarzer Kassen" - Fall Kanther/Weyhrauch)" von Prof. Dr. Walter Perron, original erschienen in: NStZ 2008, 517 - 519.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gesellschaftsrechtliche Pflichtwidrigkeit und Untreue - Anmerkung zu BGH-Urteil vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05 ("Kanther")" von RA Dr. Thomas Keul, original erschienen in: DB 2007, 728 - 730.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Parteiuntreue durch schwarze Kassen und unrichtige Rechenschaftsberichte" von Prof. Dr. Frank Saliger, original erschienen in: NStZ 2007, 545 - 552.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Zur Quadratur des Kreises in der Dogmatik des Gefährdungsschadens" von Prof. Dr. Dres. h.c. Bernd Schünemann, original erschienen in: NStZ 2008, 430 - 434.
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
CDU-Spendenaffäre
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Horst Weyrauch
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Manfred Kanther
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 51, 100
- NJW 2007, 1760
- NStZ 2007, 583
- NStZ 2008, 517 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24)
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Da der Tatbestand der Untreue im Gegensatz zum Betrug nicht das einschränkende subjektive Tatbestandsmerkmal der Bereicherungsabsicht enthält, bewegt sich gerade bei der Anwendung des Nachteilsbegriffs auf Vermögensgefährdungen die Auslegung an den äußersten noch zulässigen Grenzen (vgl. BGHSt 51, 100, 121).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB auch dann vorliegen, wenn Vermögenswerte konkret gefährdet sind, so dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eingetreten ist (vgl. BGHSt 44, 376, 384; 48, 354, 357; 51, 100, 113 f.; "schadensgleiche Vermögensgefährdung" oder "Gefährdungsschaden").
Der Gefährdungsschaden wird dem endgültigen Schaden in § 266 Abs. 1 StGB wie in § 263 StGB grundsätzlich gleichgestellt (vgl. BGHSt 51, 100, 120).
Es muss eine vom Berechtigten nicht mehr zu kontrollierende und nur noch im Belieben des Täters stehende Möglichkeit des endgültigen Vermögensverlustes bestehen (vgl. BGHSt 51, 100, 113).
Außerdem sei im Urteil des Landgerichts kein Vorsatz in Bezug auf die Realisierung der Gefahr für eine Vermögensposition festgestellt worden, was aber nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - ( BGHSt 51, 100) aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend geboten sei.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB auch dann vorliegen, wenn Vermögenswerte konkret gefährdet sind, so dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eingetreten ist (vgl. BGHSt 44, 376 ; 48, 354 ; 51, 100 ; "schadensgleiche Vermögensgefährdung" oder "Gefährdungsschaden").
Der Gefährdungsschaden wird dem endgültigen Schaden in § 266 Abs. 1 StGB wie in § 263 StGB grundsätzlich gleichgestellt (vgl. BGHSt 51, 100 ).
Die Entwicklung der Vermögensgefährdung in der Rechtsprechung erfolgte vornehmlich in Fallgruppen, so wenn die Geltendmachung oder Verteidigung von Vermögensrechten erschwert oder verhindert wird, etwa durch Schaffung eines erheblichen Prozessrisikos (vgl. BGHSt 21, 112 zu § 263 StGB; BGHSt 44, 376 ) oder aufgrund unordentlicher Buchführung (vgl. BGHSt 47, 8 ); das Entziehen von Vermögenswerten unter Einrichtung einer "schwarzen Kasse" als geheimem, keiner tatsächlich wirksamen Zweckbindung unterliegendem Dispositionsfonds, um nach eigenem Gutdünken des Täters über diese Gelder zu verfügen (vgl. BGHSt 40, 287 ; 51, 100 ) oder die Kreditvergabe nach unzureichender Bonitätsprüfung, die zu einer über das allgemeine Risiko bei Kreditgeschäften hinausgehenden Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs führt (vgl. BGHSt 46, 30 ; 47, 148 ).
Eine zu weite Einbeziehung von Gefährdungslagen als Vermögensnachteil könnte zu einer Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Versuchsbereich führen, die der Gesetzgeber gerade nicht vorgesehen hat (…vgl. Riemann, Vermögensgefährdung und Vermögensschaden, 1989, S. 157;… Saliger, HRRS, 2006, S. 10 ;… Bernsmann, GA 2007, S. 219 ;… Dierlamm, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2006, § 266 Rn. 186; zu diesen Bedenken vgl. auch den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 51, 100 ).
Da der Tatbestand der Untreue im Gegensatz zum Betrug nicht das einschränkende subjektive Tatbestandsmerkmal der Bereicherungsabsicht enthält, bewegt sich gerade bei der Anwendung des Nachteilsbegriffs auf Vermögensgefährdungen die Auslegung an den äußersten noch zulässigen Grenzen (vgl. zu diesbezüglichen Bedenken BGHSt 51, 100 ).
Es muss eine vom Berechtigten nicht mehr zu kontrollierende und nur noch im Belieben des Täters stehende Möglichkeit des endgültigen Vermögensverlustes bestehen (vgl. BGHSt 51, 100 ;… vgl. auch Schünemann, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2005, § 266 Rn. 146).
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kommt es dabei nicht darauf an, ob an den bedingten Vorsatz im Fall einer schadensgleichen Vermögensgefährdung weitergehende Anforderungen in der Weise zu stellen sind, dass der Täter die konkrete Gefahr des endgültigen Vermögensverlustes erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss (so BGHSt 51, 100 (2. Strafsenat); a.A. BGH…, Beschluss vom 30. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ).
Das Urteil des 2. Strafsenats vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - (vgl. BGHSt 51, 100), auf das der Beschwerdeführer hinweist, betraf jedoch eine andere Rechtsfrage, die sich für den 3. Strafsenat in dem hier vorliegenden Fall nicht stellte.
Der 2. Strafsenat entschied dort, dass bei der Untreue nach § 266 StGB der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetze, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr (vgl. BGHSt 51, 100 ; fortgeführt in BGH…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 -, NStZ 2007, S. 704 ).
Wie der 2. Strafsenat selbst in einer späteren Entscheidung betonte, kommt es dagegen auf den vom Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - entschiedenen Rechtssatz nicht an, wenn direkter Vorsatz hinsichtlich des Gefährdungsschadens vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 -, wistra 2007, S. 306 ).
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Der Anwendungsbereich des Untreuetatbestands erstreckt sich in der heutigen Praxis daher auf so unterschiedliche Bereiche wie die Kreditgewährung durch Bankvorstände (BGHSt 46, 30; 47, 148), die Prämiengewährung durch Vorstände öffentlicher oder privater Unternehmen (siehe auch BGHSt 50, 331), die haushaltswidrige Verwendung öffentlicher Mittel (BGHSt 43, 293), Verstöße gegen parteienrechtliche Regelungen (BGHSt 51, 100) oder bestimmte Erscheinungsformen der Korruption (vgl. - neben der hier angegriffenen Entscheidung BGHSt 52, 323 - BGH…, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234;… Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).Der Tatbestand setzt weder eine Schädigungsabsicht voraus, die der Tatbestand in seiner Fassung von 1871 dem Wortlaut nach noch verlangte (…vgl. Perron, in: Jahresband der Juristischen Studiengesellschaft 2008, S. 45 ; allerdings legte das Reichsgericht den Ausdruck "absichtlich" in diesem Fall als gleichbedeutend mit "vorsätzlich" aus: Es genüge das Bewusstsein, dass die betreffende Handlung dem geschützten Vermögen nachteilig sei; vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1888, GA 36 , S. 400 ), noch erfordert er - wie beispielsweise der Betrugstatbestand - eine (selbst- oder drittbezogene) Bereicherungsabsicht des Täters (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 1980/07 -, juris, Rn. 35; BGHSt 51, 100 ).
Die Figur eines Vermögensnachteils durch nachhaltige Beibehaltung eines Systems schwarzer Kassen war in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr deutlich angelegt (vgl. BGHSt 51, 100 ).
Vielmehr sei unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die Betroffenen mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hätten, der Eintritt eines Schadens also nahe liegend sei, so dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gegenwärtig gemindert werde (vgl. nur BGHSt 48, 354 ; 51, 100 ; 52, 182 ; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 4 StR RR 4/95 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. April 1999 - 2 Ws 71/99 -, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. August 1989 - 1 Ws 60/89 -, NStZ 1990, S. 82 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. August 1970 - 1 Ss 318/70 -, NJW 1971, S. 64;… weitere Nachweise bei Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 150 ff.;… Kindhäuser, a.a.O., § 266 Rn. 110).
Dem entsprechend sind sowohl im Schrifttum als auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits Bedenken geäußert worden, dass die Übertragung des ursprünglich für die Bestimmung des Vermögensschadens in Sonderfällen des Betrugs entwickelten Begriffs der schadensgleichen Vermögensgefährdung auf die Auslegung des Nachteilsbegriffs in § 266 Abs. 1 StGB im Ergebnis zu einer Ausweitung des ohnehin schon äußerst weiten Tatbestands der Untreue in Richtung auf ein bloßes Gefährdungsdelikt führen könne (…vgl. Dierlamm, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 4, 2006, § 266 Rn. 186, 195;… Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 159 m.w.N.;… Samson/Günther, in: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 266 Rn. 45 ; BGHSt 51, 100 ).
- BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der …
Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB; auf die Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers zu verwenden, kommt es nicht an (Weiterführung von BGHSt 51, 100).Soweit der Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 - ( BGHSt 51, 100, 113 f.) das "bloße" Führen einer verdeckten Kasse nur als schadensgleiche Vermögensgefährdung angesehen hat, hält er hieran nicht fest.
Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. [dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.]; Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 [dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.]; ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 [dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.]; vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist.
Soweit der Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 - ( BGHSt 51, 100, 113 f.) das "bloße" Führen einer verdeckten Kasse nur als schadensgleiche Vermögensgefährdung angesehen hat, hält er hieran nicht fest.
- BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …
Sofern aus BGHSt 51, 100 über die ausdrücklich dort behandelten Fälle hinaus gefolgert werden sollte, dass sich als Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue beim vorsätzlichen pflichtwidrigen Eingehen von Vermögensrisiken der Vorsatz immer auch auf die Billigung des endgültigen Vermögensnachteils erstrecken muss, könnte der Senat dem nicht folgen.Auf die vom Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 51, 100 (= NJW 2007, 1760) kommt es hier in mehrfacher Hinsicht nicht an.
Nach dieser Entscheidung "ist der Tatbestand der Untreue in Fällen der vorliegenden Art im subjektiven Bereich dahingehend zu begrenzen, dass der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetzt, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet" (BGHSt 51, 100, 121 Rdn. 63).
Darum ging es in der oben genannten Entscheidung (BGHSt 51, 100), die sich in der zitierten Aussage ausdrücklich auf Fälle der - damals - vorliegenden Art beschränkte.
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto
Dies bedeutet, dass der Angeklagte die konkrete Gefahr erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGHSt 51, 100, 120 f.; vgl. auch BGHSt 48, 331, 347 ff.).Dies bedeutet, dass der Angeklagte G. S. die konkrete Gefahr erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGHSt 51, 100, 120 f.; vgl. auch BGHSt 48, 331, 347 ff.).
- BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09
Beihilfe zur Untreue durch die Führung einer schwarzen Kasse im Ausland …
Anders als vom Landgericht im Hinblick auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. Oktober 2006 ( BGHSt 51, 100 - "Kanther") angenommen, ist nicht nur hinsichtlich des beträchtlichen Teils der Zahlungen, die als Provisionen und Honorare für die an der Einrichtung und Verwendung der schwarzen Kasse Beteiligten abgeflossen sind, ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten.aa) Der Senat hat mit - nach der Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 29. August 2008 (… BGHSt 52, 323, 338 Rn. 46 - "Siemens") an seiner Auffassung nicht festgehalten, das "bloße" Führen einer verdeckten Kasse sei lediglich als schadensgleiche Vermögensgefährdung anzusehen (so noch BGHSt 51, 100, 113 f. Rn. 43 f.).
- BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08
Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht …
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08
Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …
Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 2006 2 StR 499/05 BGHSt 51, 100 ) ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB auch dann vorliegen, wenn Vermögenswerte konkret gefährdet sind, sodass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eingetreten ist; der Gefährdungsschaden wird dem endgültigen Schaden in § 266 Abs. 1 StGB grundsätzlich gleichgestellt. - BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06
Untreue (Vermögensgefährdung durch unzureichende Kreditsicherung); voluntatives …
In den Fällen der schadensgleichen Vermögensgefährdung ist der Tatbestand der Untreue im subjektiven Bereich dahin zu begrenzen, dass der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur die Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetzt, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, und sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGHSt 51, 100 Rdn. 63).Die Feststellung des Landgerichts, der Angeklagte habe eine Vermögensgefährdung der Bank durch unzureichende Kreditsicherung billigend in Kauf genommen, hält der sachlichrechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 51, 100 Rdn. 56 ff.) nicht stand.
In den Fällen der schadensgleichen Vermögensgefährdung ist der Tatbestand der Untreue im subjektiven Bereich dahin zu begrenzen, dass der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur die Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetzt, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, und sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGHSt 51, 100 Rdn. 63).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08
Kredituntreue (Pflichtverletzung; unterlassene Informationsbeschaffung; …
Vor diesem Hintergrund ist die in jüngster Zeit streitig gewordene Frage, ob im Rahmen der §§ 263, 266 StGB der bedingte Vorsatz hinsichtlich des Eintritts einer Vermögensgefährdung ausreicht (vgl. RGSt 75, 85; 76, 116; BGHSt 46, 30, 35; 47, 148, 156; 51, 100, 119 ff.;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 266 Rdn. 77 b;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 49) oder ob zusätzlich zu fordern ist, dass der Täter die konkrete Gefahr des endgültigen Vermögensverlustes sieht und auch deren Realisierung billigt (so BGHSt 51, 100, 121 - 2. Strafsenat;… ebenso Fischer aaO § 266 Rdn. 78 b; ders. StraFo 2008, 269, 275; Schünemann NStZ 2008, 430 ff.; aA BGH NJW 2008, 2451, 2452; NStZ 2009, 330, 331 - jeweils 1. Strafsenat; BGHSt 51, 331, 346 f.; ebenso Nack StraFo 2008, 277, 281; Bosch/Lange JZ 2009, 225, 228), für die hier in Rede stehende Fallkonstellation ohne Bedeutung. - BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das …
- BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10
Parteienuntreue (unzulässige Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den …
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07
- BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von …
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08
Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte
- LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der leitenden Organe eines …
- OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09
Verwirklichung des Treuebruchtatbestands durch einen Kassier; Vorsatz in Bezug …
- OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10
Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 21d A 497/07
- LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07
VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte …
- LG Darmstadt, 14.05.2007 - 712 Js 5213/04
Strafbarkeit des Bereichsvorstands einer international tätigen Aktiengesellschaft …
- LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
Untreue zum Nachteil einer Aktiengesellschaft: Heimliche finanzielle Förderung …
- LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
Peter Hartz
- LG Göttingen, 12.07.2007 - 8 KLs 10/06
Vermögensbetreuungspflicht: Pflicht des Ratsmitglieds; Annahme von Spenden; …
