Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2010 - II ZR 270/08   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AktG § 320 Abs. 5 Satz 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089) (jetzt § 320b Abs. 1 Satz 2 und 4 AktG)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    Zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Abfindung in Aktien nach Eingliederung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung eines Umtausch von Aktien bei Eingliederung einer Aktiengesellschaft in eine Hauptgesellschaft bereits ab der natürlichen Zahl der für den Umtausch benötigten Aktien trotz einer nicht-natürlichen Zahl als festgelegter Umtauschwert; Anspruch eines Aktionärs auf Aktien nach einer Verbesserung des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren trotz vorherigen Aufteilens der Aktien auf Pakete zur Erzielung einer Barabfindung statt Aktien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktienrecht - Umtauschverhältnis bei Eingliederung in Hauptgesellschaft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Tausch einer durch Stückelung der Aktien erschlichenen Barabfindung gegen Abfindung in Aktien nach Verbesserung des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren ("SNI")

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
  • lto.de (Kurzinformation)

    Abfindung in Aktien nach Eingliederung und Spruchverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aus einem festgesetzten Umtauschverhältnis lässt sich nicht zwangsläufig eine Mindestmenge an Aktien der einzugliedernden Gesellschaft ableiten

Besprechungen u.ä. (3)

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Abfindung in Aktien // Minderheitsaktionäre in die Schranken gewiesen

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Eingliederung - Aktionär bleibt an Wahl seiner erschlichenen Barabfindung gebunden

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Tausch einer durch Stückelung der Aktien erschlichenen Barabfindung gegen Abfindung in Aktien nach Verbesserung des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren ("SNI")

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Drum prüfe, wer sich ewig bindet - zur Bindungswirkung einer Wahl zwischen Aktientausch und (erschlichener) Barabfindung" von RA Dr. Andreas Merkner und RA Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun, original erschienen in: NZG 2011, 10 - 13.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 2289
  • WM 2010, 2225
  • BB 2011, 339
  • DB 2010, 2606



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Wird zitiert von ...  

  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12  
    Die Festsetzung eines niedrigeren als des vereinbarten Ausgleichs ist im Spruchverfahren nicht statthaft (allg. M.: vgl. BGH DStR 2010, 2528; Drescher in Spindler/Stilz, AktG 2. Aufl., § 11 SpruchG Rz. 3; Paulsen in MünchKomm, AktG, 3. Aufl., § 304 Rz. 182 m.w.Nachw.).
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