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   BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09  

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Demgemäß kommt auch eine Beteiligung des Auftraggebers als Mittäter an der Herstellung der unechten Urkunden durch einen Anderen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 16 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; MünchKommStGB/Erb § 267 Rn. 213; Cramer/Heine in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 267 Rn. 97).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 2 Ss 325/08  

    Fälschung von Gesundheitszeugnissen: Ausstellen von Attesten durch eine

    Allerdings kann in einem solchen Fall die Vorlage der Urkunde durch die Mittelsperson an den zu Täuschenden nach allgemeinen Grundsätzen der Mittäterschaft zuzurechnen sein (BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1).
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