Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85   

Hangsanierung

Abgrenzung § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01> - pVV, fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 839 BGB, Bebauungsplan;

§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB;

§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog, Vorrang des Sachmängelrechts

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden aus Grundstücksvertiefung: Ansprüche des Grundstückskäufers

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 103, 39
  • NJW 1988, 1202
  • NJW-RR 1988, 585 (Ls.)
  • MDR 1988, 483
  • VersR 1988, 596
  • WM 1988, 716
  • BauR 1988, 350



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07  

    Immobilien - Erwerb eines Miteigentumsanteils ist ein Verkehrsgeschäft

    Ein Feststellungsantrag muss das festzustellende Rechtsverhältnis so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 und Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 34/92, NJW-RR 1994, 1272).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92  

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung verlangt wird, muß so genau bezeichnet werden, daß es vom Gericht bejaht oder verneint werden kann und daß über den Umfang der Rechtskraft seiner Entscheidung keine Ungewißheit verbleibt (Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 ).

    Bei einer Zahlungsklage - und nichts anderes gilt bei einem Antrag auf Feststellung einer Zahlungspflicht in bestimmter Höhe - ist eine Bezifferung ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn sie dem Kläger nicht möglich oder nicht zumutbar ist, z.B. im Falle einer von der Ausübung gerichtlichen Ermessens oder von einer Schätzung nach § 287 ZPO abhängigen Höhe der Forderung (BGHZ 4, 138, 142; 45, 91, 93; BGH, Urt. v. 4. November 1969, VI ZR 85/68, NJW 1970, 281 ; Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 ; vgl. auch BGHZ 60, 350 - zum angemessenen Ausgleich nach § 89b HGB ).

  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07  

    Bauhaftung - Schäden am Nachbarhaus durch Vertiefungsarbeiten

    Die Vorschrift schützt die Festigkeit des Bodens eines in fremdem Eigentum stehenden Nachbargrundstücks (Senat, BGHZ 103, 39, 42) und damit auch die Standsicherheit der darauf befindlichen Gebäude.
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  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95  

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Dies gilt auch - und erst recht - für eine hier allein in Betracht kommende konkludente Zusicherung (Senat, Urt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, WM 1988, 716, 717).

    Für die Frage, ob diese Eigenschaft zugesichert wurde, gibt dieser Umstand nichts her (vgl. auch Senat, Urt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, WM 1988, 716, 717: Bezeichnung der Kaufsache als "Bauplatz").

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01  

    Wohnungseigentum

    Dies gilt auch - und erst recht - für eine konkludente Zusicherung (BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Für die hier allein entscheidende Frage, ob diese Eigenschaft auch zugesichert wurde, gibt dieser Umstand jedoch nichts her (vgl. BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, die bloße Bezeichnung reiche zur Annahme einer konkludenten Zusicherung des Verkäufers nicht aus (BGH NJW 1988, 1202 mit Hinweis auf BGH NJW 1972, 1706).

  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90  

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    Der Senat hat zwar ausgeführt, § 909 BGB betreffe den Inhalt des Eigentums und regele die Rechte der Eigentümer von Grundstücken untereinander (BGHZ 12, 75, 77); nach der Vorstellung des Gesetzes solle die Festigkeit des Bodens eines in fremdem Eigentum stehenden Nachbargrundstücks geschützt werden (BGHZ 103, 39, 42).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92  
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  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 227/91  

    Zusicherung von Eigenschaften bei grundwassergefährdetem Baugrundstück

    a) Als eine solche Eigenschaft kommt, wie die Revision mit Recht geltend macht, die Höhe des Grundwasserspiegels in einem Riedgebiet in dem Sinne in Betracht, daß ein geplanter Bau ohne Absenkung des Grundwasserspiegels und damit auch ohne die dazu erforderlichen baulichen Maßnahmen und behördlichen Genehmigungen durchgeführt werden kann (vgl. zur Eignung der Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks zur Bebauung auch Senatsurteile v. 18. September 1987, V ZR 219/85, BGHR BGB § 459 Abs. 2 - Eigenschaft, zugesicherte; und v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, BGHR BGB § 459 Abs. 2 - Eigenschaft, zugesicherte 4, insoweit in BGHZ 103, 39 ff nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 462/99  

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

    Die erforderliche Bestimmtheit eines Feststellungsantrages liegt vor, wenn das festzustellende Rechtsverhältnis so genau bezeichnet ist, daß es vom Gericht bejaht oder verneint werden kann und über den Umfang der Rechtskraft seiner Entscheidung keine Ungewißheit verbleibt (Senat, Urt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202, insoweit in BGHZ 103, 39 nicht abgedruckt; Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 34/92, NJW-RR 1994, 1272).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90  

    Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines

    Gegen die Zulässigkeit der Klage unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmtheit des Klagegrundes (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ), die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 - Bestimmbarkeit 8), bestanden Bedenken; denn den Teilforderungen, die Gegenstand der Zahlungsklage und der Aufrechnung sind, liegt jeweils ein komplexes Schadensereignis zugrunde, das geeignet ist, zwei verschiedene prozessuale Ansprüche auszulösen: zum einen den entgangenen Reinerlös aus dem Milchverkauf, zum anderen den entgangenen Erlös aus dem Verkauf der Fohlen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 1984, VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346 f).
  • BGH, 27.10.2000 - V ZR 122/99  

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Grundstücksverkauf

  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96  

    Immobilien - Kanalbau: Haftung und Entschädigung für Schäden an Häusern

  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99  

    Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach

  • OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 240/97  

    Programmfehlfunktionen infolge abredewidriger Benutzung der Software

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 4 U 479/10  

    Immobilien - Zur Darlegungs- und Beweislast im Nachbarstreit

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