Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der Vernehmung eines Beschuldigten (wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der Selbstbelastungsfreiheit und des Schweigerechts; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Recht auf ein faires Verfahren; Widerspruchslösung; Abwägungslösung; Schutzzwecklehre); Begriff des Beschuldigten. - lexetius.com
StPO § 136 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung eines zunächst als Zeuge vernommenen Tatverdächtigen - Verstoß führt nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot
- IWW
- strafrecht-online.de
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 138 StGB; § 55 StPO; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 337 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Vorliegen eines Belehrungsverstoßes gem. § 136 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) durch Vernehmung eines Tatverdächtigen zunächst zu Unrecht als Zeuge - Hinweispflicht des Gerichts gegenüber dem Beschuldigten auf die Nichtverwertbarkeit in der Eigenschaft als Zeuge gemachten früheren Angaben bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung - Auswirkungen eines Unterbleibens einer qualifizierten Belehrung - Abwägung zwischen Verfahrensverstoß und Sachaufklärungsinteresse i.R.d. Beweisverwertung - Auswirkungen einer unterbliebenen Beweiserhebung im Ermittlungsverfahren - Anforderungen an die Begründung einer Beschuldigteneigenschaft - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)
Verwertbarkeit von Aussagen trotz Verstoßes gegen das Belehrungsgebot des § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO?
Besprechungen u.ä. (7)
- strafrecht-online.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
Beschuldigtenvernehmung und "qualifizierte" Belehrung - strafrecht-online.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO
Beschuldigtenvernehmung und "qualifizierte" Belehrung - strafverteidigung-hamburg.com (Kurzanmerkung)
Belehrungsverstoß
- strafverteidigung-hamburg.com (Kurzanmerkung)
Verwertbarkeit einer Aussage trotz Verstoßes gegen das Gebot der (qualifizierten) Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht!
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Für ein Beweisverwertungsverbot bei unterlassener qualifizierter Belehrung (Prof. Dr. Claus Roxin)
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 136 StPO
Beweisverwertungsverbot bei Unterbleiben einer "qualifizierten" Belehrung - zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 136 StPO
Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung bei versäumter Beschuldigtenbelehrung
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: 4 StR 455/08 (Zu den Voraussetzungen einer qualifizierten Belehrung und eines darauf gründenden Verwertungsverbotes)" von Prof. Dr. Sabine Gless und Jan Wennekers, original erschienen in: JR 2009, 383 - 385.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Beschuldigtenvernehmung und "qualifizierte" Belehrung" von RA Michael Stephan, FAStrafR, original erschienen in: StRR 2009, 140 - 141.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 53, 112
- NJW 2009, 1427
- NStZ 2009, 281
- StV 2010, 1
- JR 2009, 380
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren …
Bereits mit Blick auf mögliche Beweisverwertungsverbote wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Belehrung als Beschuldigter nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO (vgl. dazu BGHSt 51, 367 ff.) oder mangels "qualifizierter" Belehrung nach zunächst zu Unrecht erfolgter Vernehmung als Zeuge (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.) erfordert die der Staatsanwaltschaft zugewiesene Verantwortlichkeit, dass sie die ihr zustehenden Leitungs- und Kontrollbefugnisse auch effektiv ausübt.Wird ein Tatverdächtiger dennoch zu Unrecht als Zeuge vernommen, so hat sie wegen des Belehrungsverstoßes darauf hin zu wirken, dass dieser bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hingewiesen wird ("qualifizierte Belehrung" - vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.).
Im Anschluss hieran wurde er nach § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO belehrt, allerdings ohne dass auf die Nichtverwertbarkeit seiner früheren Aussagen hingewiesen wurde ("qualifizierte Belehrung" - vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.), woraufhin er den äußeren Tathergang - auch zu den Vorwürfen der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der gefährlichen Körperverletzung - detailliert, so wie vom Landgericht festgestellt, schilderte.
Die Rüge ist jedoch aus den vom Generalbundesanwalt näher dargelegten Gründen unbegründet, weil das Landgericht aufgrund der vorgenommenen Einzelfallabwägung (vgl. BGH NStZ 2009, 281, 282) die vom Angeklagten im Rahmen seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung nach Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO gemachten Angaben - trotz unterbliebener qualifizierter Belehrung - zu Recht als verwertbar angesehen hat.
b) Bereits mit Blick auf mögliche Beweisverwertungsverbote wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger Belehrung als Beschuldigter nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO (vgl. dazu BGHSt 51, 367 ff.) oder mangels "qualifizierter" Belehrung nach zunächst zu Unrecht erfolgter Vernehmung als Zeuge (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.) erfordert die der Staatsanwaltschaft zugewiesene Verantwortlichkeit, dass sie die ihr zustehenden Leitungs- und Kontrollbefugnisse auch effektiv ausübt.
Wird ein Tatverdächtiger dennoch zu Unrecht als Zeuge vernommen, so hat sie wegen des Belehrungsverstoßes darauf hin zu wirken, dass dieser bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hingewiesen wird ("qualifizierte Belehrung" - vgl. dazu BGH NStZ 2009, 281 f.).
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
Belehrung des Beschuldigten - Folgen bei unterlassener qualifizierter Belehrung
Das wäre - da der Angeklagte nunmehr wusste, dass er keine Angaben machen muss - nur dann der Fall, wenn er wegen der fehlenden Kenntnis von der Unverwertbarkeit seiner früheren Äußerungen davon ausging, ein Schweigen sei ohnehin sinnlos, weil er davon ausging, eine frühere, unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht zustande gekommene Selbstbelastung nicht mehr aus der Welt schaffen zu können (BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).Die Verwertbarkeit der Aussage ist vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (…BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).
(a) Ist ein Beschuldigter gem. §§ 163a Abs. 4, 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt, nicht jedoch über die Unverwertbarkeit früherer Aussagen, so hat der Verstoß hinsichtlich der anschließenden Aussage jedenfalls kein Gewicht, das dem Gewicht eines Verstoßes gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO entspräche (…BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).
Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789;… BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).
In der jüngsten Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 (4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131) wird nunmehr im Rahmen der Abwägung zusätzlich (sogar "maßgeblich") darauf abgestellt, ob der Beschuldigte annahm, von seinen vor der Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben nicht mehr abrücken zu können.
- BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
Ist eine Belehrung bei einer früheren Beschuldigtenvernehmung zu Unrecht unterblieben, ist der Beschuldigte bei einer späteren Vernehmung mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hinzuweisen, dass die zuvor gemachten Angaben unverwertbar seien (sog. qualifizierte Belehrung; vgl. BGH StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 369 nicht abgedruckt; Senatsbeschluss NStZ 2009, 281).a) Zwar hätte der Angeklagte - den Verfahrensverstoß unterstellt - zu Beginn seiner Beschuldigtenvernehmung durch die Kriminalbeamten L. und R. am 22. August 2008 zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bis dahin unterbliebenen Belehrung die zuvor gemachten Angaben unverwertbar seien (sog. qualifizierte Belehrung; vgl. BGH StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 369 nicht abgedruckt; Senatsbeschluss NStZ 2009, 281).
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
Möglich ist jedoch eine Abwägung zwischen den Interessen des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse entsprechend der verfassungsrechtlich unbedenklichen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu nicht speziell geregelten Beweisverwertungsverboten (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 173 ff.; BGH NStZ-RR 2006, 181, 182; NStZ 2006, 236, 237; NStZ 2009, 281 f.).Dabei stellt der Bundesgerichtshof auf den Schutzzweck der verletzten Verfahrensnorm ebenso ab wie auf die Umstände, Hintergründe und Auswirkungen der Rechtsverletzung im Einzelfall (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 ; BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 -, NStZ-RR 2006, S. 181 ; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 -, NStZ 2006, S. 236 ; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 -, NStZ 2009, S. 281 f.).
- BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; …
(5) Die Polizeibeamten unterließen weder bei der Festnahme noch im Vorfeld der Vernehmung vom 1. November 2000 die Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK unter bewusster Umgehung dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112; Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05, NStZ 2006, 236, und vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181); nach damaliger in Deutschland verbreiteter Rechtsauffassung (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01, BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1) war nicht die Polizei, sondern der in §§ 115, 115 a, 128 StPO genannte Richter die für die Belehrung "zuständige Behörde" im Sinne des Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK. - BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10
Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung; …
Zwar mag es rechtsstaatlich geboten sein, im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung durch eine qualifizierte Belehrung zu verhindern, dass ein Beschuldigter auf ein Aussageverweigerungsrecht nur deshalb verzichtet, weil er möglicherweise glaubt, eine frühere unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht zustande gekommene Selbstbelastung nicht mehr aus der Welt schaffen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 - BGHSt 53, 112 Rn. 13). - OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11
Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung …
Die im Einzelfall zu treffende Abwägung kann Wertungen, die gesetzlich geregelte Beweisverwertungsverbote wie etwa § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO enthalten, ebenso (OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148) wie das Sachaufklärungsinteresse und die Rechtsgüter, die die im Einzelfall anzuwendende Strafvorschrift zu ihrem Schutzzweck hat, berücksichtigen (BGH NJW 2009, 1427/1428 bei unterlassener qualifizierter Belehrung; Brocke/Herbst NStZ 2009, 671/675 f.). - BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen; …
Eine qualifizierte Belehrung über Verwertungsverbote durch das Gericht kann verhindern, dass ein Beschuldigter auf ein Aussageverweigerungsrecht nur deshalb verzichtet, weil er möglicherweise glaubt, eine frühere unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht zustande gekommene Selbstbelastung nicht mehr aus der Welt schaffen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 - BGHSt 53, 112 Rn. 13). - BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11
Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme wegen eigenmächtigen Fernbleibens …
Das Truppendienstgericht hat auch seine geständigen Einlassungen für die tatsächlichen Feststellungen verwertet, obgleich - wie im Strafprozess - insoweit ein Verwertungsverbot bestanden haben mag (…vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01 - BGHSt 47, 172 juris Rn. 15 und vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 - BGHSt 53, 112 - juris Rn. 12 f.).
