Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorrangige Grundschulden als weitere Sicherheit des Gläubigers der nachrangigen Grundschuld: Keine Erhöhung des Sicherungsumfangs

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Zweckerklärung

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erweiterung des Sicherungsumfanges bei Abtretung der Ansprüche auf Rückgewähr vorrangiger Grundschulden mit formularmäßiger Zweckerklärung als "weitere Sicherheit"

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 110, 108
  • NJW 1990, 1177
  • NJW-RR 1990, 688 (Ls.)
  • ZIP 1990, 298
  • DNotZ 1990, 559
  • WM 1990, 345
  • BB 1990, 587
  • DB 1990, 729



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88  

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Ob dies im Hinblick darauf, daß der Rückgewähranspruch in der Kreditsicherungspraxis vor allem als zusätzliche Sicherheit eines nachrangigen Grundpfandgläubigers (vgl. BGHZ 104, 26, 29; Senatsurt. v. 19. Januar 1990, V ZR 249/88 - für BGHZ vorgesehen; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Band II § 28 IV 2, S. 440; Staudinger/Scherübl, BGB 12. Aufl. § 1191 Rdn. 62) mittelbar auch für den Sicherungsgeber besondere Bedeutung erlangt hat, für alle denkbaren Vertrags- oder Fallgruppen gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95  

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung;

    Jedenfalls ist nach dem im Individualrechtsstreit gemäß § 5 AGBG anzuwendenden Grundsatz der sog. kundengünstigen Auslegung (dazu z.B. BGHZ 110, 108, 112) davon auszugehen, daß der Kunde die Erklärung des AGB-Verwenders in dem Sinne verstehen darf, dieser wolle dafür einstehen, daß das Fahrzeug die Garantiefrist ohne Mangel überstehe.
  • OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 9 U 204/02  

    Immobilien - Vollstreckung aus abgetretener Grundschuld ohne Sicherungsabrede?

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1990 (BGHZ 110, 108 = WM 1990, 345 = NJW 1990, 1177), auf die sich das Landgericht berufe, trage die landgerichtliche Entscheidung nicht.

    Die Klägerin weist jedoch zu Recht darauf hin, dass das Landgericht seine Entscheidung, die Klausel Ziff. 1 a der Sicherungszweckerklärung vom 8.2.1996 sei überraschend im Sinne des § 3 AGBG und daher nicht Vertragsbestandteil geworden, nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1990 (BGHZ 110, 108 f = WM 1990, 345 = ZIP 1990, 298) stützen kann.

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