Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1990 - V ZR 249/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorrangige Grundschulden als weitere Sicherheit des Gläubigers der nachrangigen Grundschuld: Keine Erhöhung des Sicherungsumfangs
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Zweckerklärung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erweiterung des Sicherungsumfanges bei Abtretung der Ansprüche auf Rückgewähr vorrangiger Grundschulden mit formularmäßiger Zweckerklärung als "weitere Sicherheit"
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 110, 108
- NJW 1990, 1177
- NJW-RR 1990, 688 (Ls.)
- ZIP 1990, 298
- DNotZ 1990, 559
- WM 1990, 345
- BB 1990, 587
- DB 1990, 729
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88
Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer …
Ob dies im Hinblick darauf, daß der Rückgewähranspruch in der Kreditsicherungspraxis vor allem als zusätzliche Sicherheit eines nachrangigen Grundpfandgläubigers (vgl. BGHZ 104, 26, 29; Senatsurt. v. 19. Januar 1990, V ZR 249/88 - für BGHZ vorgesehen;… Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Band II § 28 IV 2, S. 440;… Staudinger/Scherübl, BGB 12. Aufl. § 1191 Rdn. 62) mittelbar auch für den Sicherungsgeber besondere Bedeutung erlangt hat, für alle denkbaren Vertrags- oder Fallgruppen gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung. - BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95
Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung; …
Jedenfalls ist nach dem im Individualrechtsstreit gemäß § 5 AGBG anzuwendenden Grundsatz der sog. kundengünstigen Auslegung (dazu z.B. BGHZ 110, 108, 112) davon auszugehen, daß der Kunde die Erklärung des AGB-Verwenders in dem Sinne verstehen darf, dieser wolle dafür einstehen, daß das Fahrzeug die Garantiefrist ohne Mangel überstehe. - OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 9 U 204/02
Immobilien - Vollstreckung aus abgetretener Grundschuld ohne Sicherungsabrede?
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1990 (BGHZ 110, 108 = WM 1990, 345 = NJW 1990, 1177), auf die sich das Landgericht berufe, trage die landgerichtliche Entscheidung nicht.Die Klägerin weist jedoch zu Recht darauf hin, dass das Landgericht seine Entscheidung, die Klausel Ziff. 1 a der Sicherungszweckerklärung vom 8.2.1996 sei überraschend im Sinne des § 3 AGBG und daher nicht Vertragsbestandteil geworden, nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1990 (BGHZ 110, 108 f = WM 1990, 345 = ZIP 1990, 298) stützen kann.
- BGH, 24.04.1990 - XI ZR 267/89
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsfinanzierung in Allgemeinen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 23.08.1994 - 1 Sa 171/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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