Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
WEG § 18 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- NWB SteuerXpert START
WEG § 18 Abs. 1
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Entziehung des Eigentums
- RA Kotz
Wohnungseigentumsentziehung - bei nachhaltiger Beeinträchtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 18 Abs. 1
Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von Wohngeld- und anderen Zahlungsansprüchen; Rechtsfolgen einer fehlenden Abmahnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Entziehung des Wohnungseigentums
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG §§ 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 16 Abs. 2
Entziehung des Wohnungseigentums bei fortlaufend unpünktlicher Wohngeldzahlung setzt vorherige Abmahnung voraus - bethgeundpartner.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht: Entziehung des Wohnungseigentums
- info-m.de (Leitsatz)
Entziehung des Wohneigentums: Genügt die fortlaufend unpünktliche Zahlung des Wohngelds?
- info-m.de (Leitsatz)
Entziehung des Wohneigentums: Ist eine Abmahnung erforderlich?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wohnungsentziehung wegen Zahlungsverzugs nur nach vorheriger Abmahnung
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Leitsatz)
Zu den Voraussetzungen für die Entziehung des Wohnungseigentums
- baurechtsurteile.de (Kurzinformation)
Eigentümergemeinschaft: Wer nicht zahlt, kann seine Wohnung verlieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zahlungsrückstände - BGH zu den Voraussetzungen des Wohnungseigentumsentzugs von säumigen Wohnungseigentümern - Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 WEG setzt Abmahnung voraus
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Entziehung von Wohnungseigentum ohne vorherige Abmahnung! (IMR 2007, 121)
- mietrecht.net
, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)
Entziehung des Wohneigentums: Genügt die fortlaufend unpünktliche Zahlung des Wohngelds? (Drusche; info M 4/2007, S. 182)
- mietrecht.net
, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)
Entziehung des Wohneigentums: Ist eine Abmahnung erforderlich? (Schuh; info M 4/2007, S. 183)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Wohnungseigentums bei fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von Wohngeldansprüchen" von RA Georg Waldemar Krebs, FA MietR, original erschienen in: WuM 2007, 675 - 676.
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 24.06.2005 - 311 C 58/05
- LG Darmstadt, 07.12.2005 - 25 S 121/05
- BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 170, 369
- NJW 2007, 1353
- MDR 2007, 799
- DNotZ 2007, 615
- NZM 2007, 290
- ZMR 2007, 465
- WM 2007, 664
- IMR 2007, 121
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum - Vermietung als Ferienwohnung zulässig!
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nämlich nicht gehindert, einen Anspruch außergerichtlich auch durch Beschluss geltend zu machen (Senat, BGHZ 170, 369, 378 für den Anspruch nach § 18 WEG). - BGH, 24.01.2008 - V ZB 99/07
Wohnungseigentum - Zwangsvollstreckung: Wohnungsräumung
Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht nach, kann die Gemeinschaft unter den Voraussetzungen von § 18 WEG von dem zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Eigentümer die Veräußerung von dessen Wohnungseigentum verlangen und so dessen Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft herbeiführen (Senat, BGHZ 170, 369 ff.). - OLG München, 28.01.2008 - 34 Wx 77/07
Wohnungseigentum - Geltendmachung von Wohngeldansprüchen
(1) Inhaber des Entziehungsanspruchs und aktivlegitimiert waren bis zum Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.7.2007 die einzelnen Wohnungseigentümer (BGH NJW 2007, 1353; Abramenko ZMR 2005, 585; Elzer WE 2005, 196).Es hat dabei berücksichtigt, dass der mit dem Anspruch verlangte Eingriff in das Eigentum stets das letzte Mittel zur Herstellung des Gemeinschaftsfriedens sein muss (BGH NJW 2007, 1353/1355).
Zusätzlich ist festzuhalten, dass es nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2007, 1353) in einem derartigen Fall grundsätzlich auch unerlässlich ist, den säumigen Wohnungseigentümer vor Beschlussfassung abzumahnen.
- BGH, 02.04.2009 - V ZB 157/08
Wohnungseigentum - Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren
bb) Die im ursprünglichen Entwurf als Entziehungsgrund nicht vorgesehenen (BT-Drucks, I/252 S. 7, § 22 E) Zahlungsrückstände sollen eine Entziehung in Anlehnung an das Mietrecht (zu diesem Zusammenhang: Senat, BGHZ 170, 369, 376) nur rechtfertigen, wenn sie einen Umfang angenommen haben, der einen so schweren Eingriff in das Wohnungseigentum wie dessen Entziehung rechtfertigt. - BGH, 08.07.2011 - V ZR 2/11
Wohnungseigentum - Keine Entziehung ohne Abmahnung!
Dagegen ist die inhaltliche Richtigkeit der in der Abmahnung aufgeführten Gründe und die Frage, ob nach der Abmahnung erneut gegen Pflichten verstoßen worden ist, ausschließlich Gegenstand der Entziehungsklage (Fortführung des Senatsurteils vom 19.01.2007 - V ZR 26/06, IMR 2007, 121 = BGHZ 170, 369 ff.).*).Darüber hinausgehend ist eine Abmahnung nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 18 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass ein Regelbeispiel gemäß § 18 Abs. 2 WEG vorliegt (Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 369 Rn. 14 ff.).
- BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
Wohnungseigentum - Kein Stimmverbot wegen Beitragsrückständen!
Wie § 25 Abs. 5 Alt. 3 WEG zeigt, tritt ein Verlust des Stimmrechts auch in solchen Fällen erst ein, wenn der betreffende Wohnungseigentümer - anders als hier - unter den strengen Voraussetzungen des § 18 WEG (dazu Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 369, 372 ff.) rechtskräftig zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt worden ist. - AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
Veräußerung, grobe Pflichtverletzung
Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2007 1353 - 1356), da die Erfüllung der Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 16 Absatz 2 WEG für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung unerlässlich ist.Das Gesetz sieht im Falle des § 18 Absatz 1 WEG zwar keine Abmahnung vor, der BGH, dessen Rechtsprechung sich das Gericht vorliegend anschließt, fordert eine solche Abmahnung jedoch auch im Falle des § 18 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 WEG (BGH NJW 2007, 1353 ff.).
Eine Abmahnung kann auch nicht in dem Beschluss zu TOP 10 der Wohnungseigentümerversammlung vom 24.4.2008 gesehen werden, soweit es darin heißt: " Diese Aufforderung ist gleichzeitig als letzte Abmahnung gemäß § 18 (2) WEG anzusehen." Ein solcher Hinweis kann - jedenfalls was die Pflichtverletzungen des Beklagten vor der Beschlussfassung anbelangt - nicht als Abmahnung angesehen werden, da eine Abmahnung ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn diese vor der Beschlussfassung über das Veräußerungsverlangen ausgesprochen wird (BGH NJW 2007, 1353 - 1356).
- BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09
Verfahrensrecht - Non liquet bei Glaubhaftmachtung eines Ablehnungsgrundes
Der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Beteiligten in einem bereits eröffneten Zwangsversteigerungsverfahren in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, und deshalb § 97 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. dazu insbesondere Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 378, 381 mwN). - BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
Zwangsvollstreckung - Fehlerhafte Angaben und Zuschlag in Zwangsversteigerung
Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 378, 381 mwN). - OLG München, 25.04.2007 - 32 Wx 52/07
Verfahrensrecht - Überprüfung der Zuständigkeit auch in II. Instanz?
Für das Verfahren vor dem Prozessgericht wird auf die Entscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 19.1.2007, Az. V ZR 26/06, zu § 18 WEG (WuM 2007, 155) hingewiesen.
