Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95   

Versuchte Kettenanstiftung

§ 30 Abs. 1 StGB, zur Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB, wenn nur deshalb eine versuchte Anstiftung zum Mord vorliegt, weil der Täter bezahlt werden soll (Habgier, § 211 Abs. 2 StGB), der Anstifter selbst jedoch keine Mordmerkmale aufweist;

zu den Voraussetzungen für einen Rücktritt nach § 31 StGB (hier u.a. Fehlschlag des Versuchs);

§ 138 StGB, Anzeige muß nicht sofort, sondern nur rechtzeitig erfolgen;

zur Frage, wann im Hinblick auf § 60 Nr. 2 StPO im Urteil ein Beteiligungsverdacht erörtert werden muß;

§ 168c Abs. 5 Satz 1 StPO, Rechtshilfe mit der Schweiz;

Verwertungsverbot bei Verstoß gegen § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO nur bei rechtzeitiger Rüge nach § 257 StPO;

§ 258 StPO, ist der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen worden, kann er (nur) insoweit nicht mehr an der Hauptverhandlung teilnehmen, als er seine eigene Aussage zu würdigen hätte

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK: § 138 StGB; § 168c StPO; Art. 3 Abs. 1 EuRHiÜbK; Art. 4 EuRHiÜbK
    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von Prozeßbeteiligten bei der Vornahme von Rechtshilfehandlungen in der Schweiz auf das Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland hin; faires Verfahren (Objektivität des Staatsanwaltes: keine Würdigung der eigenen Zeugenaussage); Widerspruchslösung bei § 168c V StPO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 86
  • NJW 1996, 2239
  • MDR 1996, 129
  • MDR 1996, 836
  • NStZ 1996, 595
  • NStZ 1998, 148 (Ls.)
  • StV 1997, 244



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00  

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02  

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn das erkennende Gericht alle für die Beurteilung maßgeblichen tatsächlichen Umstände festgestellt hat und sich daraus ergibt, dass eine andere Entscheidung des Ermittlungsrichters als diejenige, von der Benachrichtigung abzusehen, nicht vertretbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 42, 86, 91 ff.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn das erkennende Gericht alle für die Beurteilung maßgeblichen tatsächlichen Umstände festgestellt hat und sich daraus ergibt, daß eine andere Entscheidung des Ermittlungsrichters als diejenige, von der Benachrichtigung abzusehen, nicht vertretbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 42, 86, 91 ff.).

  • BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99  

    Verbot der Vereidigung wegen Beteiligung an der zu untersuchenden Tat

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beteiligungsverdacht nach den Gesamtumständen so nahe liegt, daß ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO nicht auszuschließen ist, daß das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat ( BGHSt 42, 86, 87).

    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).

    Es ist vielmehr genau jener in der Rechtsprechung ( BGHSt 42, 86, 87 m.w.N.) angeführte Fall gegeben, in dem das Revisionsgericht ohne eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des Vereidigungsverbots durch das Tatgericht und ohne Begründung für die Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO einen Verstoß gegen diese Vorschrift annehmen muß.

mehr
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01  

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    So wird insbesondere nicht mitgeteilt, ob der Verteidiger der Verwertung (rechtzeitig) widersprochen hat (BGHR StPO § 168c Anwesenheitsrecht 1; BGH, Beschluß vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01).
  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01  

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

    Die erfolgreiche Rüge der Verletzung von Anwesenheitsrechten der Verteidigung (§ 168c Abs. 2 und 5 StPO) setzt einen sofortigen Widerspruch in der Hauptverhandlung voraus (BGH NJW 1996, 2239, 2241).

    Ohne daß der Senat diesem Vorbringen im übrigen näher nachzugehen brauchte, kann die Revision schon deshalb damit nicht gehört werden, weil für ein etwaiges Verwertungsverbot jedenfalls ein sofortiger Widerspruch in der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2239, 2241; Wache in KK 4. Auf).

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98  

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

    Hat der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die Benachrichtigung des Verteidigers bejaht, so ist das Revisionsgericht seinerseits auf die Prüfung beschränkt, ob dabei Rechtsfehler, insbesondere eine Überschreitung der dem tatrichterlichen Ermessen gesetzten Schranken, erkennbar sind (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 143; 42, 86, 9 1 f.).

    Hat der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die Benachrichtigung des Verteidigers bejaht, so ist das Revisionsgericht seinerseits auf die Prüfung beschränkt, ob dabei Rechtsfehler, insbesondere eine Überschreitung der dem tatrichterlichen Ermessen gesetzten Schranken, erkennbar sind (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 143; 42, 86, 9 1 f).

  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09  

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass durch § 138 StGB die Rechtsgüter der dort genannten Katalogtaten mittelbar geschützt werden (vgl. BGHSt 42, 86, 88).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96  

    StGB § 30 Abs. 1 Satz 1, § 26, § 53 Abs. 1

    Dem Einwand des Strafklageverbrauchs durch die Revision liegt zugrunde, daß der Angeklagte bereits aufgrund des Senatsurteils vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95 - (BGHSt 42, 86 ff.) im Schuldspruch rechtskräftig wegen versuchter.
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03  

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord

    Zwischen der Vorstrafe wegen Raubes und einer Bestrafung wegen Nichtanzeige eines geplanten Raubes besteht vorliegend eine hinreichende Verbindung; § 138 Abs. 1 StGB schützt mittelbar ebenfalls die von den Katalogtaten betroffenen Rechtsgüter ( BGHSt 42, 86, 88).
  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 258/00  

    Vereidigungsverbot bei Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB;

    Auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB ist als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO anzusehen ( BGHSt 42, 86, 87).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO anzusehen ( BGHSt 42, 86, 87; BGH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - 2 StR 460/99 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09  

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97  

    Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96  

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer

  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97  

    StPO § 52

  • BGH, 02.03.2005 - 5 StR 518/04  

    Beweiswürdigung (Diskrepanz zwischen Protokollierung und späterer Aussage eines

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96  

    StGB § 26, § 30, § 31

  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03  
  • LAG Hamm, 07.03.2001 - 2 Sa 1626/00  
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