Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97   

Sicherheitenpoolvertrag

Globalabtretungen, § 30 GmbHG, § 138 BGB

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Besicherung eines der Muttergesellschaft gewährten Kredits durch eine Tochtergesellschaft: Sittenwidrigkeit des Sicherungsgeschäfts?

  • gmbhr.de

    BGB § 138; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, 3; KO § 37
    Anfechtbarkeit eines Sicherheitenpoolvertrags zur Ausweitung des Sicherungsgegenstandes auch ohne Änderung des durch eine Konzernklausel festgelegten Sicherungszwecks

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung eines Sicherheitenpoolvertrages; Entgeltlichkeit der Sicherstellung einer fremden Schuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sicherheitenpoolvertrag - Schuldbeitritt - Absichtsanfechtung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtbarkeit eines Sicherheitenpoolvertrages zur Ausweitung des Sicherungsgegenstandes auch ohne Änderung des durch eine Konzernklausel festgelegten Sicherungszwecks

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die GmbH als taugliches Objekt von Konzernfinanzierungen und LBOs nach 'Bremer Vulkan' und 'KBV'?" von RA Dr. Florian Esters, LL.M., original erschienen in: GmbHR 2004, 105 - 110.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 138, 291
  • NJW 1998, 2592
  • ZIP 1998, 793
  • WM 1998, 1848
  • WM 1998, 968
  • BB 1998, 1966 (Ls.)
  • DB 1998, 1123



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Wird zitiert von ... (77)  

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01  

    Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung: abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

    Hat der Schuldner einem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewährt, auf die der Begünstigte keinen Anspruch hat, so liegt darin regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz (BGHZ 123, 320, 326; 138, 291, 308; 157, 242, 251).

    Die Schuldnerin konnte aufgrund des einen Auftrages in Leonberg auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, über Teilzahlungen an einzelne Gläubiger hinaus in absehbarer Zeit alle Gläubiger befriedigen zu können, so dass ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von daher nicht mehr in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHZ 138, 291, 308; BGH, Urt. v. 22. April 2004 - IX ZR 370/00, ZIP 2004, 1160, 1161 unter II. 3. b, aa).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03  

    Insolvenzrecht - Insolvenz: Abführung von Lohnsteuer gläubigerbenachteiligend

    Soweit sich die Pfändung jedoch auf eine künftige Forderung bezieht, wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet, so daß auch anfechtungsrechtlich auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist (BGH, Urt. v. 24. Oktober 1996 - IX ZR 284/95, ZIP 1996, 2080, 2082; v. 19. März 1998 - IX ZR 22/97, ZIP 1998, 793, 798; v. 20. März 2003 - IX ZR 166/02, WM 2003, 896, 897).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02  

    Insolvenzrecht - Inkongruente Deckung wegen Androhung eines Insolvenzantrags

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum früheren Recht bildet eine inkongruente Deckung in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von dieser Absicht (BGHZ 123, 320, 326; 138, 291, 308; Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 515; v. 20. November 2001 - IX ZR 159/00, ZIP 2002, 228, 229 f).
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