Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63   

Handtasche

§ 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend (Hinweis: die vorliegende Entscheidung ist durch spätere Rechtsprechung überholt, vgl. BGH, «Geldbombe»)

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 18, 329
  • NJW 1963, 1210



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02  

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand ( BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).

    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand ( BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).

  • BGH, 26.01.1977 - IV ZR 41/76  
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  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 590/67  
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