Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a StGB; § 259 StGB
    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und Abgrenzung von Diebstahl und Hehlerei; Bandenmitgliedschaft bei paralleler Hehlerei und gemischte Bande).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 19.04.2006, Az.: 4 StR 395/05 (Anforderungen an den Bandendiebstahl)" von Prof. Dr. Hans Kudlich, original erschienen in: JA 2006, 746 - 747.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2007, 33



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08  

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Eine Bande liegt auch vor, falls sich ein Haupttäter und zwei Gehilfen bei ersichtlicher Organisationsgefahr zusammengeschlossen haben (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7).

    Eine Bande liegt auch vor, falls sich - wie hier - ein Haupttäter und zwei Gehilfen bei ersichtlicher Organisationsgefahr zusammengeschlossen haben (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7).

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10  

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH NStZ 2007, 33).

    Denn Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33).

  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06  

    Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen;

    Soweit es die Mitwirkung des Angeklagten an der Zulassung des Audi A6 auf den Mitangeklagten L. betrifft, lassen die Urteilsgründe zudem offen, ob die Haupttat zu dem Zeitpunkt der Zusage dieser Hilfeleistung bereits beendet war (vgl. BGH StraFo 2006, 340), so dass insoweit eine Strafbarkeit nur wegen Begünstigung in Betracht käme (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 208; NStZ 2003, 32, 33).
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  • BGH, 21.12.2006 - 4 StR 393/06  

    Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal

    Soweit der Angeklagte den Audi A 6 auf sich zugelassen hat (UA S. 9), lassen die Urteilsgründe zudem offen, ob die Haupttat zu dem Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrzeugs bereits beendet war (vgl. BGH StraFo 2006, 340), so dass insoweit eine Strafbarkeit nur wegen Begünstigung in Betracht käme (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 208; NStZ 2003, 32, 33).".
  • BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10  

    Beweiswürdigung (besonders problematische Beweislage; Angaben eines

    Selbst wenn das neu entscheidende Tatgericht - was eher fernliegt - diesen Angeklagten lediglich als Gehilfen aburteilen sollte, wäre hierdurch das Gegebensein einer Bande im Rechtssinn nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 7; BGH NStZ 2007, 33; 2008, 570, 571).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Eine Bande kann sich sogar nur aus einem Haupttäter und zwei Gehilfen zusammensetzen (BGH, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33 f.).
  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12  

    Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht Beihilfe zur bandenmäßig begangenen Tat, wer bei deren Ausführung der getroffenen Abrede entsprechend nicht gänzlich untergeordnete, aber gleichwohl nur als Gehilfentätigkeit anzusehende Aufgaben übernimmt, denn auch die Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit ist - nicht anders als die Zusage täterschaftlicher Tatbeiträge - in erheblicher Weise geeignet, die erhöhte Gefährlichkeit des Zusammenschlusses von Straftätern hervorzurufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33; vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08, NStZ 2008, 570, 571).
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