Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2011 - II ZR 237/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Betriebs-Berater
AktG §§ 304 Abs. 1, 327b;BGB § 101
Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Aktienübertragung auf Hauptaktionär
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 304 Abs. 1, 327b; BGB § 101
Kein Zahlungsanspruch des Minderheitsaktionärs bei Eintragung des Übertragungsbeschlusses vor Entstehen des Anspruchs - DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewinnabführungsvertrag: Squeeze-out vor Entstehung des Anspruchs des außenstehenden Aktionärs auf angemessenen Ausgleich
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Minderheitsaktionärs auf Zahlung eines festen Ausgleichs für ein Geschäftsjahr nach Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf einen Hauptaktionär; Entstehung eines Anspruchs auf Zahlung eines jährlichen festen Ausgleichs als regelmäßig wiederkehrender Anspruch mit dem Ende der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aktienrecht - Jährliche Ausgleichszahlungen des Minderheitsaktionärs
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
AktG §§ 304 Abs. 1, 327b;BGB § 101
Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Aktienübertragung auf Hauptaktionär - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Anspruch der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre auf festen Ausgleich nach Übertragung der Aktien auf Hauptaktionär ("Wella AG")
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
- lto.de (Kurzinformation)
BGH zum Ausgleichsanspruch von Minderheitsaktionären
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch eines ehemaligen Aktionärs auf Ausgleichszahlung für ein Geschäftsjahr ohne Aktionärsstellung bei Entstehen des Ausgleichsanspruchs
Besprechungen u.ä. (5)
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Barabfindung vs. unternehmensvertraglicher Ausgleich // Über Ausgleichsansprüche nach Wirksamwerden eines Squeeze-outs
- raupach.de
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ausgleichsanspruch aus Unternehmensvertrag für den Minderheitenaktionär infolge eines Squeeze-out (RA Dr. Tim Luthra, RA Rebecca Finster; Forum Juris 03/2011, S. 12-13)
- fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)
Ausgleichsansprüche und Squeezeout
- verschmelzungsbericht.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein zeitanteiliger Ausgleichsanspruch nach Squeeze out
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Zum Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Ausgleich nach Squeeze-out
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.04.2011, Az.: II ZR 237/09 (BGH: Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Aktienübertragung auf Hauptaktionär" von RA Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, original erschienen in: BB 2011, 1742 - 1745.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2008 - 5 O 357/07
- OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 69/08
- BGH, 15.03.2011 - II ZR 237/09
- BGH, 19.04.2011 - II ZR 237/09
- BGH, 11.07.2011 - II ZR 237/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 6
- NJW-RR 2011, 1119
- ZIP 2011, 1097
- ZIP 2011, 5
- WM 2011, 1137
- BB 2011, 1089
- BB 2011, 1473
- BB 2011, 1742
- DB 2011, 1385
- DB 2011, 16
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09
Zulässigkeit eines Spruchverfahrens auf Antrag eines außenstehenden Aktionärs mit …
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2011 (NZG 2011, 701 - "Wella AG I") der Auffassung, dass die Anträge sämtlicher Antragsteller auf gerichtliche Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig seien.Stattdessen werden die außenstehenden Aktionäre zu diesem Zeitpunkt lediglich dem Grunde nach zum Ausgleich berechtigt (BGH, NZG 2011, 701 Rz. 11 - "Wella I").
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 232/09
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Dass der Anspruch auf Zahlung des jährlichen Ausgleichs nicht am Ende des Geschäftsjahrs, sondern mit der ordentlichen, auf das Geschäftsjahr folgenden Hauptversammlung entsteht, ist mit den Urteilen des Senats vom 19. April 2011 - II ZR 237/09 und 244/09 geklärt. - OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 20 W 1/11
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs für die …
Im Übrigen habe der Bundesgerichtshof in zwei Fällen betreffend den anteiligen Ausgleich die Revision zugelassen; die Revisionsentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu II ZR 237/09 und II ZR 244/09 seien deshalb diesem Verfahren vorgreiflich, weshalb vorsorglich ein Aussetzungsantrag gestellt werde (Bl. 63, 66).
- OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 69/08
Aktiengesellschaft: Entstehung und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs des …
Hinweis: Das Rechtsmittelverfahren wird beim BGH unter dem Aktenzeichen II ZR 237/09 geführt. - OLG München, 24.05.2012 - 31 Wx 553/11
Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Antrag der Minderheitsaktionäre auf …
Das Gleiche gilt, wenn die Abfindung nach der Ertragswertmethode als Barwert der künftigen Erträge ermittelt wird (so ausdrücklich BGH, NZG 2011, 701, Rdn. 24). - OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 217/11 Dies liegt außerhalb des Einflussbereichs der beteiligten Gesellschaften; der hierfür zuständige Gesetzgeber hat aber in der Vergangenheit Anstrengungen in dieser Hinsicht unternommen, die auch zu Verbesserungen geführt haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bereits, BGH, Urteil vom 19.04.2011 - II ZR 237/09 -, Rn 29 [Wella]).
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