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   BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 BDSG gegen Handelsauskunftei auf Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 80, 311
  • NJW 1981, 1738
  • ZIP 1981, 616
  • MDR 1981, 745
  • VersR 1981, 835



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82  

    Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines

    Das Berufungsgericht folgt insoweit der in BGHZ 80, 311 abgedruckten Entscheidung des erkennenden Senats, wonach das BDSG einen derartigen Anspruch nicht gewährt und § 823 Abs. 1 BGB allenfalls dann als Anspruchsgrundlage herangezogen werden kann, wenn unrichtige oder ehrenrührige Daten übermittelt worden sind.

    aa) Zutreffend und insoweit auch von der Revision nicht angegriffen geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der in BGHZ 80, 311 abgedruckten Senatsentscheidung davon aus, daß der Kläger sein Begehren nicht unmittelbar auf Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes stützen kann.

    Der erkennende Senat hat dies - entgegen der Ansicht der Revision - in BGHZ 80, 311 nicht generell abgelehnt, da auch ihm bekannt war, daß aus dem Fehlen einer Schadensersatzregelung im BDSG nicht geschlossen werden kann, der Gesetzgeber habe bei rechtswidriger Datenverarbeitung Schadensersatzansprüche generell ausschließen wollen (Simitis, NJW 1981, 1697, 1701); er hat es nur als zweifelhaft bezeichnet, inwieweit in diesen Fällen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes aus § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.

    In BGHZ 80, 311, 319 hat es der Senat offengelassen, ob aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes etwa darin ein Anspruch auf Benennung des Empfängers von Daten hergeleitet werden kann, wenn der Datenverarbeiter unrichtige oder ehrenrührige Daten übermittelt.

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83  

    Verbot der »Schufa-Klausel« in AGB

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  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 69/06  

    Leasingrecht - Datenübermittlung an Schufa

    Das BDSG hat sich grundsätzlich für den Schutz personenbezogener Daten entschieden (BGH NJW 1986, 46; BGHZ 80, 311 [312]).
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  • OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01  

    Mitteilung eines bestehenden Schuldsaldos an Kreditinstitute zur

    Bei der Auslegung des § 29 BDSG ist zu berücksichtigen, dass das Bundesdatenschutzgesetz sich grundsätzlich für den Schutz der personenbezogenen Daten entschieden und den Interessen Dritter an ständiger Verbesserung der Beschaffung und Übermittlung von Daten deutliche Grenzen gesetzt hat (BGHZ 80, 311; BGH NJW 84, 436).

    Die Weitergabe von Daten ist danach nur zulässig, wenn und soweit der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht und hierdurch schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden (BGHZ 80, 311; BGH NJW 84, 437).

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85  

    Erhebung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten

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  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87  

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    aa) Voraussetzung für eine Auskunftspflicht als unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben mitgeschuldete Nebenverpflichtung ist im Regelfall - also nicht nur im Einzelfall, wie das Berufungsurteil meint - ein dem Grunde nach bereits feststehender Leistungsanspruch (BGHZ 74, 379, 381 und 80, 311, 319; BGH Urteile vom 18.1.1978 - VIII ZR 262/76 - NJW 1978, 1002 = WM 1978, 373 = LM KO § 100 Nr. 1 und vom 8.4.1981 - VIII ZR 98/80 - NJW 1981, 1733 ); dessen Wahrscheinlichkeit reicht nicht (MünchKomm/Keller, 2. Aufl. § 260 Rdn. 11 und 12).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82  

    Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des von der Datenspeicherung

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  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 5 U 112/10  

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über versteckte Provisionen und

    Darunter fallen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer Person, die auf diese hinweisen oder etwas über sie aussagen (BGHZ 80, 311).

    Darunter fallen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer Person, die auf diese hinweisen oder etwas über sie aussagen (BGHZ 80, 311).

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82  
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  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84  

    Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers;

    Daneben ist für eine Anwendung der für Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb entwickelten Rechtsgrundsätze kein Raum (vgl. BGHZ 91, 233, 238; Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 273/79 - NJW 1981, 1738, 1740; BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 159/82 aaO.).
  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81  

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00  

    Vorerkrankungen verschwiegen - Versicherter kann sich nicht auf Datenschutz

  • BGH, 18.02.1987 - VIII ZR 74/86  
  • AG Kassel, 03.11.1998 - 424 C 1260/98  

    Kein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Datenübermittlung

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